🦷 Besonderheiten zahnärztlicher Heilmittelverordnungen
Zahnärzt:innen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Heilmittel verordnen. Grundlage hierfür ist die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie enthält einen eigenen Heilmittelkatalog mit speziellen Diagnosegruppen, verordnungsfähigen Heilmitteln und Verordnungsmengen.
In diesem Artikel erfährst du, welche Besonderheiten bei zahnärztlichen Heilmittelverordnungen gelten und worauf du bei der Behandlung und Abrechnung achten solltest.
📋 Welche Heilmittel dürfen Zahnärzt:innen verordnen?
Zahnärzt:innen dürfen ausschließlich folgende Heilmittel verordnen:
- Physiotherapie
- Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (Logopädie)
Physiotherapie und Logopädie dürfen bei entsprechender Indikation gleichzeitig verordnet werden. In diesem Fall muss jedoch für jeden Heilmittelbereich eine eigene Verordnung ausgestellt werden.
❓Ist Gruppentherapie bei zahnärztlichen Verordnungen möglich?
Nein. Nach der zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie ist Gruppentherapie nicht als verordnungsfähige Leistung vorgesehen. Deshalb kann sie in thevea auch nicht angelegt oder abgerechnet werden. In Einzelfällen können jedoch Sondervereinbarungen mit der Krankenkasse möglich sein.
👉 Mehr erfahren: Gruppentherapie bei zahnärztlichen Verordnungen: Was ist möglich?
đź“„ Welches Verordnungsformular wird verwendet?
Heilmittel dürfen in der vertragszahnärztlichen Versorgung ausschließlich auf dem hierfür vorgesehenen Verordnungsformular verordnet werden.
Hierfür wird der Vordruck 9 (Vordruck-Nr. Z13) gemäß Anlage 14a des Bundesmantelvertrags Zahnärzte (BMV-Z) verwendet. Verordnungen auf anderen Formularen sind im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung nicht zulässig.
In der Praxis kann die Darstellung des Formulars je nach Praxissoftware unterschiedlich aussehen. Solltest du unsicher sein, ob eine Verordnung akzeptiert werden kann, empfehlen wir dir, zunächst Rücksprache mit der verordnenden Zahnarztpraxis zu halten. Bestehen weiterhin Zweifel, kann der zuständige Kostenträger Auskunft geben.
👉Mehr erfahren: Wie kann ich eine zahnärztliche Verordnung in thevea anlegen?
đź“… GĂĽltigkeit und Fristen
Damit eine zahnärztliche Heilmittelverordnung gültig bleibt, müssen bestimmte Fristen eingehalten werden.
Behandlungsbeginn
- Die Behandlung muss grundsätzlich innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen.
- Wurde auf der Verordnung ein dringlicher Behandlungsbedarf angekreuzt, muss die Behandlung innerhalb von 14 Kalendertagen beginnen.
- Wird die jeweilige Frist ĂĽberschritten, verliert die Verordnung ihre GĂĽltigkeit.
Unterbrechung der Behandlung
- Die Behandlung darf grundsätzlich nicht länger als 14 Kalendertage unterbrochen werden.
- Eine längere Unterbrechung ist nur zulässig, wenn sie ausreichend begründet und dokumentiert werden kann (z. B. durch Krankheit oder Urlaub der Patientin oder des Patienten).
- Andernfalls verliert die Verordnung ihre GĂĽltigkeit.
Verordnungsfall
Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehandlungen aufgrund derselben Diagnosegruppe. Mehrere Verordnungen können innerhalb eines Verordnungsfalls ausgestellt werden, solange die Voraussetzungen der Heilmittel-Richtlinie erfüllt sind. Ein neuer Verordnungsfall beginnt, wenn sechs Monate lang keine weitere Verordnung aufgrund derselben Diagnosegruppe ausgestellt wurde.
🔑 Indikationsschlüssel
Der Indikationsschlüssel ordnet die Verordnung einer Diagnosegruppe aus dem Heilmittelkatalog für Zahnärzt:innen zu. Er legt fest, welche Heilmittel bei der jeweiligen Diagnose verordnet werden dürfen und ist eine Pflichtangabe auf jeder zahnärztlichen Heilmittelverordnung.
Bei den Diagnosegruppen CD1, CD2 und CSZ wird der Indikationsschlüssel zusätzlich um einen Buchstaben ergänzt, der die vorrangige Leitsymptomatik beschreibt (z. B. CD1a oder CSZb).
Folgende Indikationsschlüssel können verwendet werden:
| IndikationsschlĂĽssel | Bedeutung |
|---|---|
| CD1a–CD1d | Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD) |
| CD2a–CD2d | Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD) mit langfristigem Behandlungsbedarf |
| LYZ1 | Lymphabflussstörungen |
| LYZ2 | Lymphabflussstörungen mit langfristigem Behandlungsbedarf |
| ZNSZ | Schädigungen des zentralen Nervensystems |
| CSZa–CSZc | Chronifiziertes Schmerzsyndrom |
| SCZ | Störungen des Schluckens |
| SPZ | Störungen des Sprechens |
| OFZ | Orofaziale Funktionsstörungen |
âť— Wichtig
Der Indikationsschlüssel muss auf der Verordnung angegeben sein. Fehlt er oder ist er falsch, darf er nur durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt mit erneuter Unterschrift und Datumsangabe ergänzt oder geändert werden.
🩺 Diagnose und Leitsymptomatik
Die Diagnose wird auf zahnärztlichen Heilmittelverordnungen als Freitext eingetragen.
Zusätzlich wird die Leitsymptomatik angegeben. Bei den Indikationsgruppen CD1, CD2 und CSZ ergibt sie sich bereits aus dem Buchstaben des Indikationsschlüssels (z. B. CD1a). In allen anderen Fällen wird sie als Freitext ergänzt. Auch patientenindividuelle Leitsymptomatiken oder zusätzliche Befunde können hier angegeben werden.
đź’ˇ Hinweis
Fehlt die Leitsymptomatik oder ist sie offensichtlich fehlerhaft, darf sie im Einvernehmen mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt durch die Praxis ergänzt oder geändert werden. Eine erneute Zahnarztunterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die Änderung muss mit „LE“, Datum und Unterschrift des Leistungserbringers dokumentiert werden.
🩺 ICD-10-Code
Die Angabe eines ICD-10-Codes ist auf zahnärztlichen Heilmittelverordnungen optional.
In der Regel bleibt das Feld leer, da die Diagnose als Freitext eingetragen wird. Trägt die Zahnärztin oder der Zahnarzt zusätzlich einen ICD-10-Code ein, gilt dieser ebenfalls als therapierelevante Diagnoseangabe.
đź’ˇ Hinweis
Fehlt der ICD-10-Code, stellt dies keinen Verordnungsfehler dar. MaĂźgeblich sind die Freitextdiagnose, der IndikationsschlĂĽssel und die Leitsymptomatik.
đź“… Behandlungsfrequenz
Die Behandlungsfrequenz gibt an, wie oft das verordnete Heilmittel pro Woche durchgeführt werden soll. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt legt diese durch Ankreuzen der Felder 1x, 2x oder 3x pro Woche fest.
Auch eine Frequenzspanne ist möglich. Hierfür werden zwei Felder angekreuzt, zum Beispiel:
- 1x und 2x = 1–2 Behandlungen pro Woche
- 2x und 3x = 2–3 Behandlungen pro Woche
Die Anzahl der verordneten Behandlungseinheiten darf dabei die zulässige Höchstmenge der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte nicht überschreiten.
đź’ˇ Hinweis
Fehlt die Frequenz auf der Verordnung, gilt automatisch die Frequenzempfehlung des Heilmittelkatalogs. In diesem Fall ist keine Korrektur oder Ergänzung erforderlich.
Änderungen der Frequenz oder Frequenzspanne sind im Einvernehmen mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt möglich. Die Änderung wird durch den Leistungserbringer auf der Rückseite der Verordnung dokumentiert. Die Gesamtanzahl der verordneten Behandlungseinheiten bleibt dabei unverändert.
âť— Wichtig
Alle erforderlichen Änderungen der Frequenz müssen vor der Einreichung der Abrechnung vorgenommen und dokumentiert werden.
đź’Ş Besonderheiten der Physiotherapie
FĂĽr die Physiotherapie gibt es vier Diagnosebereiche:
- Craniomandibuläre Störungen (CD1, CD2)
- Fehlfunktionen bei angeborenen cranio- und orofazialen Fehlbildungen sowie Störungen des ZNS (ZNSZ)
- Chronifiziertes Schmerzsyndrom (CSZ)
- Lymphabflussstörungen (LYZ1, LYZ2)
Verordnet werden können beispielsweise:
- Krankengymnastik (KG)
- Krankengymnastik ZNS
- Manuelle Therapie
- Manuelle Lymphdrainage
- ergänzend Wärme-, Kälte- oder Elektrotherapie
Dabei darf grundsätzlich nur ein vorrangiges Heilmittel verordnet werden. Zusätzlich kann maximal ein ergänzendes Heilmittel verordnet werden.
👉Mehr erfahren: Heilmittelkatalog Zahnärzte - Physiotherapie
🗣️ Besonderheiten der Logopädie
Für die Logopädie gibt es drei Diagnosegruppen:
- SPZ – Störungen des Sprechens
- SCZ – Störungen des oralen Schluckakts
- OFZ – Orofaziale Funktionsstörungen
Typische Verordnungsanlässe sind:
- Sigmatismus bei Zahn- oder Kieferfehlstellungen
- Mund-, Kiefer- und Gesichtsanomalien
- Zungenfehlfunktionen
- Viszerales Schlucken
- Orofaziale Dysfunktionen
- Folgen von Tumoroperationen
- Lippen-Kiefer-Gaumenspalten
Verordnet werden können:
- Sprech- und Sprachtherapie
- Schlucktherapie
Eine Besonderheit ist, dass auf einer Verordnung verschiedene Behandlungszeiten kombiniert werden können, beispielsweise:
- 5 Ă— 30 Minuten
- 5 Ă— 45 Minuten
Die Summe muss dabei der insgesamt verordneten Behandlungsmenge entsprechen.
👉Mehr erfahren: Heilmittelkatalog Zahnärzte - Logopädie
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