In der Heilmittelrichtlinie für Zahnärzt:innen sowie in den Versorgungsverträgen der Physiotherapie und Logopädie ist die Gruppentherapie nicht als verordnungsfähige Leistung vorgesehen.
Das bedeutet ganz konkret: Zahnärzt:innen können keine Gruppentherapie auf einer Heilmittelverordnung ausstellen. Auch das Verordnungsformular Muster 9 enthält dafür kein eigenes Feld.
🦷 Warum ist Gruppentherapie nicht vorgesehen?
Die aktuellen Regelungen sehen ausschließlich Einzeltherapie vor. Ohne ausdrückliche Grundlage in der Heilmittelrichtlinie oder im Vertrag fehlt die formale Voraussetzung für eine reguläre Verordnung von Gruppentherapie durch Zahnärzt:innen.
🖥️ Warum ist Gruppentherapie in thevea nicht möglich?
Die Abrechnung von Gruppentherapie bei zahnärztlichen Verordnungen ist in thevea bewusst nicht möglich. Hintergrund ist, dass diese Form der Verordnung offiziell nicht vorgesehen ist und wir so Abrechnungsfehler vermeiden möchten.
Konkret heißt das:
Da Gruppentherapie weder in der Heilmittelrichtlinie für Zahnärzt:innen noch in den maßgeblichen Versorgungsverträgen geregelt ist und das Muster 9 kein entsprechendes Feld enthält, bildet thevea diesen Fall nicht ab. So stellen wir sicher, dass nur rechtlich sauber vorgesehene Konstellationen verarbeitet und spätere Rückfragen oder Rückforderungen vermieden werden.
✨ Sondervereinbarungen als möglicher Weg
Auch wenn thevea Gruppentherapie bei zahnärztlichen Verordnungen nicht abbildet, kann es im Einzelfall Sondervereinbarungen mit Krankenkassen geben. Gruppentherapie kann therapeutisch sinnvoll und wirtschaftlich sein, insbesondere bei mehreren Patient:innen mit ähnlichen Befunden.
🗣️ Schritt 1: Abstimmung mit Patient:innen und Zahnärzt:in
Eine Änderung von Einzel- auf Gruppentherapie ist laut Heilmittel-Richtlinie grundsätzlich möglich, wenn die versicherte Person zustimmt und Einvernehmen mit der verordnenden Zahnärztin oder dem verordnenden Zahnarzt besteht.
Besprich dein Vorhaben zuerst mit den Patient:innen und hole deren Einwilligung ein.
Kläre anschließend das Vorgehen mit der Zahnärztin bzw. dem Zahnarzt und informiere darüber, dass du eine Sondervereinbarung bei der Krankenkasse anfragen möchtest.
Die Zustimmung sowie das Datum der Rücksprache solltest du in der Patientenakte dokumentieren. Diese Angaben können später relevant werden.
📨 Schritt 2: Sondervereinbarung bei der Krankenkasse anfragen
Kontaktiere die zuständige Krankenkasse der Patient:innen telefonisch oder per E-Mail.
Schildere die Situation allgemein und ohne Nennung konkreter Diagnosen.
Führe aus, warum Gruppentherapie therapeutisch sinnvoll ist, und weise auf die Einwilligung der Patient:innen sowie der Zahnärztin bzw. des Zahnarztes hin.
Bei Zustimmung solltest du dir die Kostenübernahme unbedingt schriftlich bestätigen lassen.
Häufig gibt es zusätzliche Vorgaben, zum Beispiel einen Vermerk auf der Verordnung oder das Beilegen der Kostenzusage bei der Abrechnung.
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