Allgemeines
Erforderliche Angaben auf der Verordnungsrückseite
Mit thevea gehört das Codieren und Taxieren der Vergangenheit an. Welche Angaben dennoch auf der Verordnungsrückseite erforderlich sind, haben wir hier einmal für dich aufgelistet und veranschaulicht.
- Behandlungsdatum
- Maßnahme (Abkürzungen findest du in den entsprechenden Heilmittelbereichen)
- Unterschrift des Versicherten/des gesetzlichen Vertreters
Achtung! Bei Unterschriften des Vertreters immer auf der Verordnungsrückseite vermerken, wer stattdessen unterschrieben hat bsp. Vater/Mutter oder Pflegepersonal im Heim - IK
- Stempel und Unterschrift des Leistungserbringers
Unterbrechungsfristen
Wie sich die Frist berechnet, findest du hier. Solltest du eine Verordnung länger als 14 Tage unterbrochen haben, ist diese Unterbrechung auf der Rückseite zu dokumentieren. (Ausnahme: Podologie. Hier wird meist im 4 bis 6 wöchigen Rhythmus behandelt)
Setze dafür ein * zwischen den beiden Daten, zwischen denen die Unterbrechung stattgefunden hat, und dokumentiere im Feld „Begründung“ die Unterbrechung mit den gängigen Kürzeln.
Hinweis: die Angabe LE/Versicherter definiert auf welcher Seite die Krankheit bzw. der Urlaub stattgefunden hat, Leistungserbringer (LE) oder Versicherter.
- T = therapeutisch indiziert
- K = Krankheit (LE/Versicherter)
- F = Ferien/Urlaub (LE/Versicherter)
Beachte! Bei Fehlen der Angabe, also unbegründeter Unterbrechung, welche länger als 14 Tage ist, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
Behandlungsabbruch
Solltest du die Verordnung abbrechen müssen und demnach nicht alle Behandlungseinheiten erbringen können, ist dies ebenfalls auf der Verordnungsrückseite in dem dafür vorgesehenen Feld zu dokumentieren und zu begründen.
- Trage im Feld "Behandlungsabbruch" das Datum ein, an welchem du die Verordnung abbrichst.
- Begründe den Behandlungsabbruch anschließend im Feld "Begründung".
Besonderheiten der Verordnungsrückseite in den verschiedenen Heilmittelbereichen
Ergotherapie
Gängige Abkürzungen
Abkürzungen für die erste Zeile der Verordnungsrückseite:
- mot.-funkt. Beh. (=Motorisch-funktionelle Behandlung)
- Sensomot.-perz. Beh. (= Sensomotorisch-perzeptive Behandlung)
- Neuropsych. orientierte Beh. (= Neuropsychologisch orientierte Behandlung)
- Hirnleistungstr. (=Hirnleistungstraining)
- Psych.-funkt. Beh. (=Psychisch-funktionelle Behandlung)
- + Schiene (=Ergotherapeutische Schiene)
- + HB (=Hausbesuch)
- TM (= Telemedizinische Leistung)
Ab der zweiten Zeile sind Wiederholungszeichen oder folgende Kürzel erlaubt:
- MFB (= Motorisch-funktionelle Behandlung)
- SPB (= Sensomotorisch-perzeptive Behandlung)
- NOB (= Neuropychologisch orientierte Behandlung)
- HLT (= Hirnleistungstraining)
- PFB (= Psychisch-funktionelle Behandlung)
- TA (= thermische Anwendung)
Besonderheiten
- Die Beratung zur Integration ins häusliche und soziale Umfeld ist auf der Verordnungsrückseite zu dokumentieren. Beispiel: Sensomot.-perz. Beh. als Beratung zur Integration
- Über die Durchführung als Parallelbehandlung darfst du als Therapeut selbst entscheiden. Wenn zuvor jedoch eine Gruppe verordnet wurde, musst du zunächst die Änderung von Gruppe- auf Einzeltherapie (bzw. Parallelbehandlung) unten auf der Verordnungsrückseite mit einem Kreuz im Feld "Änderung auf Einzeltherapie" mit einer Begründung, dem Datum der Änderung und dem Kürzel LE (= Leistungserbringer) vornehmen. Das darfst du ohne ärztliche Rücksprache.
Du solltest den Arzt oder die Ärztin aber über den Wechsel informieren, bsp. im Therapiebericht.
Für die Behandlungsbestätigung einer Parallelbehandlung trage das Heilmittel unter "Maßnahme" wie gewohnt ein und ergänze es durch den Hinweis "parallel". - Die Funktionsanalyse und Anamnese darf nur zu Beginn der ersten Verordnung oder bei Praxiswechsel einmal zusätzlich abgerechnet werden. Vermerke die Position bitte mit einem "+ Funktionsanalyse" oder einem "+ Funktionsanalyse Praxiswechsel" auf der Verordnungsrückseite.
- Bei Doppelbehandlungen müssen je Termin 2 Einheiten auf der Verordnungsrückseite bestätigt werden.
- Verordnungen sind auch länger als 12 Wochen gültig, wenn die maximale Unterbrechung in Summe nicht mehr als 70 Kalendertage beträgt.
Beachte! Bei der Berechnung der 70 Tage werden nur die Unterbrechungen gezählt, welche über die 14 Tage Unterbrechungsfrist hinausgehen.
Logopädie
Maßnahmen
In der Logopädie muss zusätzlich zu dem Heilmittel auch die Regelbehandlungszeit im Feld "Maßnahmen" angegeben werden.
Besonderheiten
- Bei Doppelbehandlungen müssen je Termin 2 Einheiten auf der Verordnungsrückseite bestätigt werden.
- Erstdiagnostik/Bedarfsdiagnostik dürfen nicht am selben Tag stattfinden.
- Die Diagnostikleistung (Erstdiagnostik oder Bedarfsdiagnostik) wird dokumentiert.
- Das Kürzel des Leistungserbringers ist ebenfalls eine verpflichtende Angabe in der Logopädie.
Physiotherapie
Gängige Abkürzungen
In der ersten Zeile empfehlen wir immer das Ausschreiben des entsprechenden Heilmittels.
Ab der zweiten Zeile sind folgende Abkürzungen erlaubt:
- KG (= allgemeine Krankengymnastik; auch als Atemtherapie erbringbar)
- KG-Gerät (= Gerätegestützte Krankengymnastik)
- KG-Muco (= Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen, bsp. Mucoviszidose)
- KG-ZNS (= spezielle Krankengymnastik zur Behandlung von Erkrankungen des ZNS oder des Rückenmarks nach Vollendung des 18. Lebensjahres; zu spezifizieren über die entsprechende angewandte Behandlungsmethode: Vojta, Bobath oder PNF)
- KG-ZNS-Kinder (= spezielle Krankengymnastik zur Behandlung von Erkrankungen des ZNS oder des Rückenmarks; zu spezifizieren über die entsprechende angewandte Behandlungsmethode: Vojta oder Bobath)
- KMT (= Klassische Massagetherapie)
- MLD-30 (= Manuelle Lymphdrainage, Therapiedauer 30 Min. (Teilbehandlung))
bei Kompressionsbandagierung ergänzen durch + Kompressionsbandagierung - MLD-45 (= Manuelle Lymphdrainage, Therapiedauer 45 Min. (Großbehandlung))
bei Kompressionsbandagierung ergänzen durch + Kompressionsbandagierung - MLD-60 (= Manuelle Lymphdrainage, Therapiedauer 60 Min. (Ganzbehandlung))
bei Kompressionsbandagierung ergänzen durch + Kompressionsbandagierung - MT (= Manuelle Therapie)
- HB (= Hausbesuch)
Besonderheiten
Es gibt zwei Möglichkeiten zur Angabe einer Doppelbehandlung auf der Verordnungsrückseite:
- Man nutzt zwei Zeilen auf der Verordnungsrückseite und lässt sich auch 2 Einheiten bestätigen.
- Man dokumentiert die Behandlung mit dem entsprechenden Heilmittel bsp. KG und fügt dahinter "als Doppelbehandlung" ein. In diesem Fall reicht eine Zeile und eine Bestätigung des Versicherten aus.
Podologie
Gängige Abkürzungen
In der ersten Zeile (beim ersten Behandlungstermin) ist die Leistungsangabe (Maßnahme) im genauen Wortlaut und unter Angabe des Datums und der Initialen des abgebenden Leistungserbringers einzutragen.
Sollten zwei Leistungen in der gleichen Behandlung abgegeben worden sein, kennzeichne dies bitte mit "+".
Ab der zweiten Zeile sind Wiederholungszeichen oder folgende Abkürzungen erlaubt:
- Pod. Beh. kl. (= Podologische Behandlung klein)
- Pod. Beh. gr. (= Podologische Behandlung groß)
- Pod. Befundung (= Podologische Befundung)
- Eingangsbef (= Eingangsbefundung)
Abkürzungen bei der Nagelspangenbehandlung:
- Erstbef kl. (= Erstbefundung klein)
- Erstbef gr. (= Erstbefundung groß)
- Anpassung (= Anpassung einer einteiligen unilateralen und Aufsetzung einer mehrteiligen bilateralen Nagelkorrekturspange)
- Fertigung (= Fertigung einer einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange)
- Vorbereitung einteilig (= Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Aufsetzung einer einteiligen Kunststoff- oder Metall- Nagelkorrekturspange)
- Vorbereitung mehrt. (= Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Aufsetzung einer mehrteiligen bilateralen Nagelkorrekturspange)
- Nachregulierung (= Nachregulierung der einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange)
- Kontrolle (= Indikationsspezifische Kontrolle auf Sitz- und Passgenauigkeit)
- Abschluss (= Behandlungsabschluss/ Entfernung der Nagelkorrekturspange)
- THBERUI2 (= Therapiebericht UI2)
- HB (= Hausbesuch (ärztlich verordnet) inklusive Wegegeld)
- HB soziale Einrichtung/Heim (= Hausbesuch in sozialen Einrichtungen inklusive Wegegeld)
Besonderheiten
- Die Position "Podologische Befundung" kann zusätzlich zu jeder Podologischen Behandlung klein und groß abgerechnet werden. Sie muss auf der Rückseite dokumentiert werden.
- Die Eingangsbefundung kann nur zu Beginn der Behandlung/Verordnung abgerechnet werden und muss unter "Maßnahmen" separat aufgelistet werden.
- Der mit der Nagelkorrekturspange behandelte Zeh muss auf der Verordnungsrückseite im Feld "Begründung" angegeben werden mit U (Unguis), der Ziffer 1 bis 5 (für die jeweilige Zehe) und der entsprechenden Seite rechts oder links.