Die Verordnungsrückseite ist ein zentraler Bestandteil der Dokumentation und Abrechnung. Hier werden alle erbrachten Leistungen nachvollziehbar festgehalten.
📋 Pflichtangaben auf der Verordnungsrückseite
Damit eine Verordnung korrekt abgerechnet werden kann, müssen folgende Angaben vollständig dokumentiert sein:
- Behandlungsdatum
- Maßnahme (je nach Heilmittelbereich)
- Unterschrift des Versicherten oder gesetzlichen Vertreters
- Institutionskennzeichen (IK)
- Stempel und Unterschrift des Leistungserbringers
❗ Wenn ein Vertreter unterschreibt, muss zusätzlich vermerkt werden, wer unterschrieben hat (z. B. Vater, Mutter, Pflegepersonal)
⏱️ Unterbrechungsfristen
Eine Verordnung darf ohne Begründung maximal 14 Kalendertage unterbrochen werden.
Ab dem 15. Tag muss die Unterbrechung, mit Hilfe eines Kürzels, auf der Verordnungsrückseite dokumentiert werden.
Hinweis: die Angabe LE/Versicherter definiert auf welcher Seite die Krankheit bzw. der Urlaub stattgefunden hat, Leistungserbringer (LE) oder Versicherter.
So dokumentierst du richtig:
- Setze ein * zwischen die betroffenen Termine
- Trage im Feld „Begründung“ das passende Kürzel ein
Als offizielle Kürzel sind "T", "K" und "F" mit folgender Bedeutung zulässig:
| Kürzel | Bedeutung |
|---|---|
| T | therapeutisch indiziert |
| K | Krankheit (Leistungserbringer oder Versicherter) |
| F | Urlaub/Ferien (Leistungserbringer oder Versicherter) |
❗ Ohne Begründung wird die Verordnung bei einer Unterbrechung über 14 Tage ungültig
🛑 Behandlungsabbruch
Wenn eine Verordnung vorzeitig beendet wird:
- Trage das Datum im Feld „Behandlungsabbruch“ ein (Datum der letzten Behandlung)
- Begründe den Abbruch im Feld „Begründung“
📚 Besonderheiten der Verordnungsrückseite in den verschiedenen Heilmittelbereichen mit gängigen Abkürzungen findest du hier:
🧠 Ergotherapie:
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🗣️ Logopädie:
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🏃 Physiotherapie:
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🦶 Podologie:
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