Die Dokumentation auf der Rückseite der Heilmittelverordnung ist essenziell für eine korrekte Abrechnung und den reibungslosen Behandlungsverlauf in der Physiotherapie. Welche Angaben sind erforderlich? Welche Unterbrechungsfristen gelten? Und welche Abkürzungen dürfen verwendet werden? Hier findest du alle wichtigen Informationen.
Erforderliche Angaben auf der Verordnungsrückseite
Damit die Verordnung vollständig und korrekt ausgefüllt ist, müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Behandlungsdatum – Das genaue Datum der jeweiligen Behandlung
- Maßnahme – Die durchgeführte physiotherapeutische Leistung (siehe Regeln zur Dokumentation unten)
-
Unterschrift des Versicherten oder gesetzlichen Vertreters – Bestätigung der erbrachten Leistung durch den Patienten oder dessen Vertreter
- Falls durch einen Vertreter unterschrieben: Angabe der Beziehung zum Patienten (z. B. Vater, Mutter, Pflegepersonal)
- Institutionskennzeichen (IK) – Die eindeutige Kennung der Praxis oder des Therapeuten
- Stempel und Unterschrift des Leistungserbringers – Bestätigung der erbrachten Leistung durch den Therapeuten
❗ Wichtig: Ohne diese Angaben kann die Verordnung möglicherweise nicht korrekt abgerechnet werden.
Unterbrechungsfristen
Eine Verordnung bleibt gültig, wenn die Behandlung nicht länger als 14 Kalendertage unterbrochen wird. Sollte die Pause länger dauern, kann die Behandlung nur unter bestimmten Bedingungen fortgesetzt werden:
- Krankheit des Patienten oder Therapeuten
- Urlaub des Patienten oder Therapeuten
- Therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem Arzt
Diese Unterbrechungen müssen mit den folgenden Kürzeln dokumentiert werden:
- K – Krankheit
F – Ferien/Urlaub
T – Therapeutische Indikation
❗ Hinweis: Falls die Behandlung länger als 14 Tage ohne eine dieser Begründungen unterbrochen wird, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
Behandlungsabbruch
Falls eine Behandlung nicht vollständig durchgeführt werden kann, muss dies auf der Rückseite der Verordnung dokumentiert werden.
- Datum des Abbruchs in das entsprechende Feld eintragen
- Grund des Abbruchs vermerken
Diese Dokumentation stellt sicher, dass bereits erbrachte Leistungen korrekt abgerechnet werden können.
Erlaubte Abkürzungen für Maßnahmen in der Physiotherapie
Abkürzung | Maßnahme |
---|---|
BGM | Bindegewebsmassage |
CM | Colonmassage |
KG | Allgemeine Krankengymnastik (auch als Atemtherapie erbringbar) |
KG-Gerät | Gerätegestützte Krankengymnastik mit Sequenztrainingsgeräten und/oder Hebel- und Seilzugapparaten |
KG-Muko | Krankengymnastik zur Behandlung von schweren Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. Mukoviszidose) |
KG-ZNS | Spezielle Krankengymnastik zur Behandlung von Erkrankungen des ZNS/Rückenmarks (ab 18 Jahren, Bobath, Vojta, PNF) |
KG-ZNS-Kinder | Spezielle Krankengymnastik zur Behandlung von Erkrankungen des ZNS/Rückenmarks (bis 18 Jahre, Bobath, Vojta) |
KMT | Klassische Massagetherapie |
MLD-30 | Manuelle Lymphdrainage, Therapiedauer 30 Min. (Teilbehandlung) |
MLD-45 | Manuelle Lymphdrainage, Therapiedauer 45 Min. (Großbehandlung) |
MLD-60 | Manuelle Lymphdrainage, Therapiedauer 60 Min. (Ganzbehandlung) |
MT | Manuelle Therapie |
PM | Periostmassage |
SM | Segmentmassage |
UWM | Unterwasserdruckstrahlmassage |
❗ Hinweis: Diese Abkürzungen erleichtern die Dokumentation und sorgen für eine einheitliche Kommunikation. Andere Abkürzungen, wie HB für Hausbesuch, sind nicht zulässig und können zu Problemen bei der Abrechnung führen.
Eingabe Doppelbehandlungen
Es gibt zwei Möglichkeiten zur Angabe einer Doppelbehandlung auf der Verordnungsrückseite:
Man nutzt zwei Zeilen auf der Verordnungsrückseite und lässt sich auch 2 Einheiten bestätigen.
Man dokumentiert die Behandlung mit dem entsprechenden Heilmittel bsp. KG und fügt dahinter "als Doppelbehandlung" ein. In diesem Fall reicht eine Zeile und eine Bestätigung des Versicherten aus.
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