Die Videotherapie bietet Physiotherapeut:innen die Möglichkeit, Behandlungen flexibel und ortsunabhängig durchzuführen. Damit alles reibungslos abläuft, gibt es klare Vorgaben zur Durchführung und Abrechnung. Hier findest du die wichtigsten Regeln auf einen Blick!
✅Besondere Vorgaben zur Durchführung der Videotherapie
✔Die Videotherapie erfordert keine spezielle Verordnung. Allerdings können verordnende Ärzt:innen sie aus medizinischen Gründen ausschließen, indem sie im Feld „Therapieziele/weitere med. Befunde und Hinweise“ auf der Heilmittelverordnung einen entsprechenden Vermerk hinterlassen.
Sollte ein Ausschluss vorliegen, kann dieser nur nach ärztlicher Rücksprache aufgehoben werden. Anschließend kannst du als Leistungserbringer:in die Verordnung entsprechend korrigieren.
✔ Die erste Therapieeinheit muss in Präsenz erfolgen: Die erste Behandlung einer Diagnose muss vor Ort in der Praxis oder beim Hausbesuch durchgeführt werden. Dies dient der Überprüfung, ob die Patient:in sowohl körperlich als auch psychisch in der Lage ist, die Videotherapie durchzuführen. Zudem wird geprüft, ob die technischen Voraussetzungen erfüllt sind und das angestrebte Therapieziel auch telemedizinisch erreicht werden kann.
✔ Wechsel in die Präsenz muss jederzeit möglich sein: Falls es erforderlich oder gewünscht ist, muss eine Umstellung auf Präsenztherapie jederzeit gewährleistet sein. Zudem müssen Therapeut:innen die Videotherapie in den Praxisräumen durchführen können.
✔ Datenschutzanforderungen: Insbesondere bei Gruppentherapien muss sichergestellt sein, dass alle Beteiligten ihre Zustimmung zur digitalen Bildübertragung gegeben haben. Aufzeichnungen der Sitzungen sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Patient:innen zulässig.
✔ Zertifizierte Videodienstanbieter nutzen: Nur zugelassene und datenschutzkonforme Videodienstanbieter dürfen für die Videotherapie verwendet werden.
✅Welche Leistungen sind für die Videotherapie zugelassen?
Nur bestimmte Heilmittel können als Videotherapie abgerechnet werden:
Heilmittel | Positionsnummer | Menge telemedizinischer Leistungen |
---|---|---|
KG Einzeltherapie | X0521 | Bis zu 50 % der verordneten Einheiten |
KG Gruppe | X0621 | Bis zu 50 % der verordneten Einheiten |
KG Mukoviszidose | X0722 | Bis zu 50 % der verordneten Einheiten |
KG-ZNS-Kinder nach Bobath | X0728 | Bis zu 3 Einheiten der Verordnung |
KG-ZNS-Erwachsene nach Bobath | X0720 | Bis zu 3 Einheiten der Verordnung |
Manuelle Therapie | X1221 | Eine Einheit der Verordnung |
❗ Hinweis: Die Entscheidung, ob eine Videotherapie für die Patient:innen geeignet ist, trifft die behandelnde Therapeut:in.
✅Eignung der Patient:innen
Nicht alle Patient:innen sind für eine Videotherapie geeignet. Vor Beginn der Behandlung solltest du prüfen:
- Gesundheitlicher Zustand: Ist die Therapie online sinnvoll umsetzbar?
- Technische Voraussetzungen: Hat die Patientin oder der Patient ein geeignetes Gerät und eine stabile Internetverbindung?
- Medienkompetenz: Kann die Patientin oder der Patient sicher mit der Technik umgehen?
Falls eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, sollte eine Präsenzbehandlung bevorzugt werden.
✅Einwilligung der Patient:innen
Vor Beginn der Videotherapie muss die Patientin oder der Patient schriftlich einwilligen. Dabei sollte die Einwilligung folgende Punkte enthalten:
- Zustimmung zur Durchführung der Therapie per Video
- Informationen zu Datenschutz und Sicherheit
- Möglichkeit zum Widerruf der Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen
Die Einwilligungserklärung sollte vor der ersten Sitzung eingeholt und in der Patientenakte dokumentiert werden.
✅Sitzungsumgebung
Damit die Therapie erfolgreich verläuft, sollte die Umgebung entsprechend vorbereitet sein:
- Ruhe und Ungestörtheit: Weder Therapeut:in noch Patient:in sollten durch Lärm oder andere Personen gestört werden.
- Geschützter Raum: Die Videotherapie sollte in einem abgeschlossenen Raum stattfinden, um Vertraulichkeit und Konzentration zu gewährleisten.
- Gute Beleuchtung und Kameraposition: Die Patient:in sollte gut sichtbar sein, damit Bewegungsabläufe korrekt beurteilt werden können.
✅Dokumentation der Videotherapie
Jede durchgeführte Videotherapie-Sitzung muss detailliert dokumentiert werden. Die Dokumentation sollte enthalten:
- Datum und Uhrzeit der Sitzung
- Behandelnde Therapeut:in und Patient:in
- Inhalt und Verlauf der Therapie
- Hinweis, dass die Sitzung per Video erfolgte
✅Wie wird die Behandlung auf der Verordnung bestätigt?
Um die Videotherapie korrekt auf der Heilmittelverordnung zu dokumentieren, wird auf der Rückseite der Verordnung im Unterschriftsfeld das Kürzel „TM“ für telemedizinische Leistung eingetragen.
Für die Bestätigung durch die Patient:innen gibt es drei Möglichkeiten:
- Eine digitale Bestätigung per E-Mail oder Fax nach der Behandlung.
- Ein PDF-Nachweis des Videodienstanbieters, der die durchgeführte Sitzung bestätigt.
- Die nachträgliche Unterschrift der Patient:innen beim nächsten Präsenztermin.
❗ Hinweis: Fehlende oder unklare Dokumentationen können zu Absetzungen bei der Abrechnung führen.
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