Die Videotherapie bietet Physiotherapeut:innen die Möglichkeit, Behandlungen flexibel und ortsunabhängig durchzuführen. Damit alles reibungslos abläuft, gibt es klare Vorgaben zur Durchführung und Abrechnung. Hier findest du die wichtigsten Regeln auf einen Blick!
✅Besondere Vorgaben zur Durchführung der Videotherapie
✔Die Videotherapie erfordert keine spezielle Verordnung. Allerdings können verordnende Ärzt:innen sie aus medizinischen Gründen ausschließen, indem sie im Feld „Therapieziele/weitere med. Befunde und Hinweise“ auf der Heilmittelverordnung einen entsprechenden Vermerk hinterlassen.
Sollte ein Ausschluss vorliegen, kann dieser nur nach ärztlicher Rücksprache aufgehoben werden. Anschließend kannst du als Leistungserbringer:in die Verordnung entsprechend korrigieren.
✔ Die erste Therapieeinheit muss in Präsenz erfolgen: Die erste Behandlung einer Diagnose muss vor Ort in der Praxis oder beim Hausbesuch durchgeführt werden. Dies dient der Überprüfung, ob die Patient:in sowohl körperlich als auch psychisch in der Lage ist, die Videotherapie durchzuführen. Zudem wird geprüft, ob die technischen Voraussetzungen erfüllt sind und das angestrebte Therapieziel auch telemedizinisch erreicht werden kann.
✔ Wechsel in die Präsenz muss jederzeit möglich sein: Falls es erforderlich oder gewünscht ist, muss eine Umstellung auf Präsenztherapie jederzeit gewährleistet sein. Zudem müssen Therapeut:innen die Videotherapie in den Praxisräumen durchführen können.
✔ Datenschutzanforderungen: Insbesondere bei Gruppentherapien muss sichergestellt sein, dass alle Beteiligten ihre Zustimmung zur digitalen Bildübertragung gegeben haben. Aufzeichnungen der Sitzungen sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Patient:innen zulässig.
✔ Zertifizierte Videodienstanbieter nutzen: Nur zugelassene und datenschutzkonforme Videodienstanbieter dürfen für die Videotherapie verwendet werden.
✅Welche Leistungen sind für die Videotherapie zugelassen?
Nur bestimmte Heilmittel können als Videotherapie abgerechnet werden:
| Heilmittel | Positionsnummer | Menge telemedizinischer Leistungen |
|---|---|---|
| KG Einzeltherapie | X0521 | Bis zu 50 % der verordneten Einheiten |
| KG Gruppe | X0621 | Bis zu 50 % der verordneten Einheiten |
| KG Mukoviszidose | X0722 | Bis zu 50 % der verordneten Einheiten |
| KG-ZNS-Kinder nach Bobath | X0728 | Bis zu 3 Einheiten der Verordnung |
| KG-ZNS-Erwachsene nach Bobath | X0720 | Bis zu 3 Einheiten der Verordnung |
| Manuelle Therapie | X1221 | Eine Einheit der Verordnung |
❗ Hinweis: Die Entscheidung, ob eine Videotherapie für die Patient:innen geeignet ist, trifft die behandelnde Therapeut:in.
👥 Eignung der Patient:innen
Vor Beginn solltest du prüfen:
Ist die Therapie online sinnvoll umsetzbar?
Sind technische Voraussetzungen erfüllt?
Kann die Patient:in sicher mit der Technik umgehen?
Wenn diese Punkte nicht erfüllt sind, sollte die Behandlung in Präsenz erfolgen.
📝 Einwilligung der Patient:innen
Vor der ersten Videotherapie ist eine Einwilligung erforderlich:
Zustimmung zur Videotherapie
Information zu Datenschutz und Sicherheit
Möglichkeit zum Widerruf
Die Einwilligung muss dokumentiert werden.
🏠 Anforderungen an die Umgebung
Ungestörte und ruhige Umgebung
Geschützter Raum
Gute Sicht- und Hörverhältnisse
📄 Dokumentation der Videotherapie
Folgende Angaben müssen dokumentiert werden:
Datum und Uhrzeit
Therapeut:in und Patient:in
Inhalt und Verlauf der Behandlung
Kennzeichnung als Videotherapie
✍️ Bestätigung auf der Verordnung
Für die Dokumentation auf der Verordnung:
Kürzel „TM“ im Unterschriftsfeld eintragen
Bestätigung durch Patient:innen möglich über:
Digitale Bestätigung (E-Mail oder Fax)
PDF- Nachweis des Videodienstanbieters
Unterschrift beim nächsten Präsenztermin
❗ Unvollständige Dokumentation kann zu Absetzungen führen.
📂 Nachweis der Videotherapie (TML)
Nach jeder Sitzung wird automatisch ein Nachweis erstellt.
Öffne die Patientenakte
Gehe in den Bereich >Termine<
Dort findest du den Videobeleg zur Sitzung
Er wird 24 Stunden nach der Sitzung automatisch erstellt und kann jederzeit eingesehen werden.
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