Seit April 2022 ist die Videotherapie ein fester Bestandteil des GKV-Rahmenvertrags für Physiotherapie und somit Teil der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Doch wie sieht es mit der Vergütung für diese telemedizinischen Leistungen aus? Und welche finanziellen Unterstützungen können Praxen erwarten?
Damit Physiotherapiepraxen die technischen Voraussetzungen für die Videotherapie erfüllen können, gibt es spezielle Pauschalen für Hardware und Software. Wie du diese beantragen kannst, erfährst du 👉hier.
Hardware-Pauschale
Praxen können eine jährliche Pauschale von 950 € für folgende Anschaffungen erhalten:
✅ Laptop, Tablet oder PC
✅ Kamera und Mikrofon
✅ Wartung und Reparatur der Geräte
📅Zeitraum: 2025 bis einschließlich 2027
Software-Pauschale
Zusätzlich gibt es eine jährliche Pauschale von 300 € für:
✅ Lizenzierte Videodienst-Software (vom GKV-Spitzenverband zugelassen)
📅Zeitraum: 2025 bis einschließlich 2028
❗Wichtig: Der Antrag auf diese Pauschalen muss im jeweiligen Jahr der Anschaffung gestellt werden. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich!
📩 Du brauchst Unterstützung beim GKV-Antragsportal?
Für Fragen rund um das Antragsportal kannst du dich direkt an den GKV-Spitzenverband wenden:
- per E-Mail an: antragsportal@gkv-spitzenverband.de
- telefonisch unter: 030 206288-5099
- erreichbar jeden Dienstag von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
So erhältst du schnell Unterstützung direkt von der zuständigen Stelle.
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