Leistungskennzeichnung
- Videotherapien müssen in der Abrechnung gekennzeichnet werden, mit den entsprechenden Positionsnummern.
- Auf der Heilmittelverordnung ist im Feld „Unterschrift des Versicherten“ der Vermerk „TM“ für telemedizinische Leistung einzutragen.
Vergütungssätze
- Die Vergütung für Videotherapie-Leistungen richtet sich nach den festgelegten Sätzen des GKV-Spitzenverbandes. Schau gerne 👉hier für die aktuelle Preisliste.
- Bitte beachte: Nicht alle physiotherapeutischen Leistungen sind für die Videotherapie zugelassen.
Abrechnungsfristen
- Die Abrechnung muss innerhalb der vorgegebenen Fristen erfolgen.
- Forderungen aus Vertragsleistungen können nach Ablauf von neun Kalendermonaten nicht mehr erhoben werden.
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