🧾 Die wichtigsten Fakten zur D1-Verordnung
Die Leistung „X2001 – standardisierte Heilmittelkombination (D1)” gibt es ausschließlich im Rahmenvertrag Physiotherapie.
Sie umfasst eine 60-minütige Behandlungseinheit, bei der mindestens drei Heilmittel der jeweiligen Diagnosegruppe kombiniert werden.
🩺 Wann darf D1 verordnet werden?
D1 darf nur bei folgenden Diagnosegruppen verordnet werden:
WS – Wirbelsäulenerkrankungen
EX – Erkrankungen der Extremitäten und des Beckens
Weitere Voraussetzungen nach § 12 Abs. 4 Heilmittel-Richtlinie:
Komplexes Schädigungsbild mit erhöhtem Behandlungsbedarf
Sinnvolle Kombination aus mindestens drei Maßnahmen
Durchführung der Maßnahmen in einem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang (60 Minuten am Stück, gleiche Praxis)
Patient ist medizinisch geeignet
⚖️ Regeln zur D1-Verordnung
Keine Doppelbehandlung möglich
Maximal 12 Einheiten pro Verordnungsfall (§ 12 Abs. 6 HeilM-RL)
Die Verordnung muss den Text „standardisierte Heilmittelkombination“ enthalten
Die gleichzeitige Verordnung einer „standardisierten Heilmittelkombination“ der Physiotherapie mit einem weiteren Einzelheilmittel der Physiotherapie ist nicht zulässig
📋 Spezifizierte vs. unspezifizierte D1-Verordnung
Spezifiziert:
Der Arzt gibt mindestens drei Heilmittel an (in Klammern nach dem Begriff).
Eines davon muss KG, MT oder KGG sein.
Bei mehr als drei angegebenen Heilmitteln darf der Therapeut auswählen, welche drei angewendet werden.
Andere Heilmittel der Diagnosegruppe dürfen nicht genutzt werden.
Unspezifiziert:
Der Arzt gibt keine Heilmittel an.
Der Therapeut entscheidet selbst, welche drei Maßnahmen pro Behandlung sinnvoll sind.
Mindestens eines davon muss KG, MT oder KGG sein.
🧠 Voraussetzungen für Therapeuten
Für die Durchführung einer D1-Behandlung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Fachliche Qualifikation (inkl. ggf. Zertifikate)
Sachliche Ausstattung (Geräte, Materialien)
Räumliche Eignung
Spezifizierte D1:
Nur für die auf der Verordnung genannten Heilmittel müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein.
Unspezifizierte D1:
Hier müssen alle Zulassungen (KG, KGG, MT, KMT, Wärme-/Kältetherapie, Elektrotherapie) vorliegen.
💡 Falls eine spezifizierte D1-Leistung nicht vollständig in deiner Praxis angeboten werden kann, lässt sich die Ärztin oder der Arzt oft von einer vergleichbaren therapeutischen Maßnahme überzeugen.
Die Änderung muss jedoch vor Behandlungsbeginn ärztlich unterschrieben und datiert werden.
🧾 Abrechnung und Dokumentation
In der Behandlungsbestätigung wird immer „standardisierte Heilmittelkombination“ eingetragen.
In Klammern ergänzt du die tatsächlich verwendeten Heilmittel je Behandlungstag.
„D“ oder „D1“ als Abkürzung ist nicht ausreichend.
💻Eingabe in thevea
Bei der Eingabe in thevea gibst du auf der Vorderseite D1, bzw. standardisierte Heilmittelkombination an. Auf der Vorderseite muss keine weitere Spezifikation eingegeben werden.
Auf der Behandlungsdatenseite setzt du ganz normal den Haken für die Position 22001, wählst das Datum und fügst die Einheit per Doppelklick oder über "Hinzufügen" hinzu.
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