Die Manuelle Lymphdrainage, kurz MLD, ist eine spezielle Massagetechnik zur Förderung des Lymphabflusses. Sie wird unter anderem bei Lymphödemen, Lipödemen sowie posttraumatischen oder postoperativen Schwellungen eingesetzt.
In diesem Artikel erfährst du, welche Therapiedauern möglich sind, wann du die Behandlungszeit selbst auswählen darfst und was du bei der Dokumentation und Abrechnung beachten musst.
⏱️ Welche Therapiedauern gibt es?
Für die Manuelle Lymphdrainage sind drei Therapiedauern vorgesehen:
| Leistung | Positionsnummer | Regelbehandlungszeit |
|---|---|---|
| MLD-30 | X0205 | 30 Minuten |
| MLD-45 | X0201 | 45 Minuten |
| MLD-60 | X0202 | 60 Minuten |
Die Behandlungszeit bezieht sich jeweils auf die Therapiezeit an der Patientin oder dem Patienten.
Grundsätzlich entscheidet die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt, ob MLD-30, MLD-45 oder MLD-60 durchgeführt werden soll. Seit dem 1. Oktober 2024 kann alternativ auch ausschließlich „MLD“ ohne feste Therapiedauer verordnet werden. Für die Abrechnung verwendest du anschließend die Positionsnummer der tatsächlich erbrachten MLD-30, MLD-45 oder MLD-60. Eine eigene Positionsnummer für „MLD ohne Zeitangabe“ gibt es nicht.
📝 Was gilt bei einer Verordnung ohne feste Therapiedauer?
Wurde ausschließlich „MLD“ verordnet, entscheidest du befundabhängig, ob MLD-30, MLD-45 oder MLD-60 erforderlich ist.
Voraussetzung dafür ist, dass das Stadium des Lymphödems oder Lipödems aus dem auf der Verordnung angegebenen ICD-10-Code hervorgeht. Die zu behandelnden Körperteile müssen nicht zusätzlich auf der Verordnung angegeben werden.
Eine nachträgliche ärztliche Ergänzung der Therapiedauer ist in diesem Fall nicht erforderlich.
❗Wurde ausschließlich „MLD“ verordnet und lässt sich das Stadium nicht aus dem ICD-10-Code ableiten, muss die fehlende Angabe ärztlich ergänzt beziehungsweise durch einen geeigneten ICD-10-Code kenntlich gemacht werden.
🔍 Welche Therapiedauer darfst du auswählen?
Wenn „MLD“ ohne feste Therapiedauer verordnet wurde, richtet sich die Auswahl nach dem Stadium und der Anzahl der zu behandelnden Körperteile.
| Stadium und Behandlungsumfang | MLD-30 | MLD-45 | MLD-60 |
|---|---|---|---|
| Stadium I, ein Körperteil | ✅ | – | – |
| Stadium I, zwei Körperteile | ✅ | nur im Ausnahmefall | – |
| Stadium II, ein Körperteil | ✅ | ✅ | – |
| Stadium II, zwei Körperteile | – | ✅ | ✅ |
| Stadium III, ein Körperteil | – | ✅ | ✅ |
| Stadium III, zwei Körperteile | – | – | ✅ |
Als ein Körperteil gelten:
- Kopf und Hals
- ein Arm
- ein Bein
- der Rumpf
Als zwei Körperteile gelten beispielsweise:
- beide Arme
- beide Beine
- ein Arm und ein Bein
- eine Extremität und Kopf beziehungsweise Hals
- eine Extremität und der Rumpf
🔄 Darf die Therapiedauer während der Behandlung wechseln?
Wurde ausschließlich „MLD“ ohne feste Therapiedauer verordnet und geht das Stadium aus dem ICD-10-Code hervor, kannst du die Therapiedauer bei jedem Termin neu und befundabhängig festlegen.
Die tatsächlich erbrachte Therapiedauer muss bei jeder Behandlung im Maßnahmenfeld angegeben werden. Eine Begründung für den Wechsel ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Nur wenn bei einer Verordnung von „MLD“ ohne feste Therapiedauer aufgrund eines kurzfristigen oder vorübergehenden Behandlungsbedarfs von MLD-30 auf MLD-45 gewechselt wird, muss der Ausnahmefall im Begründungsfeld dokumentiert werden. Dies betrifft Stadium I bei der Behandlung von zwei Körperteilen.
✏️ Wie kann eine fest verordnete Therapiedauer geändert werden?
Hat die Ärztin oder der Arzt ausdrücklich MLD-30, MLD-45 oder MLD-60 verordnet, ist diese Therapiedauer Bestandteil der Heilmittelangabe.
Soll die festgelegte Therapiedauer erhöht oder reduziert werden, darfst du die Änderung nicht selbst vornehmen. Die Änderung muss durch die verordnende Ärztin oder den verordnenden Arzt mit Datum und erneuter Unterschrift bestätigt werden.
Die Korrektur muss spätestens vor dem Einreichen der Abrechnung erfolgt sein.
❗Die Anzahl der behandelten Körperteile allein reicht nicht aus, um zu beurteilen, ob eine fest verordnete Therapiedauer falsch ist. Entscheidend sind das Stadium und die dafür zulässigen Therapiedauern. Bei Stadium II und einem behandelten Körperteil können beispielsweise sowohl MLD-30 als auch MLD-45 zulässig sein.
✍️ Wie muss die Behandlung bestätigt werden?
Die erbrachte Leistung muss auf der Rückseite der Verordnung verständlich und unter Angabe des Behandlungsdatums dokumentiert werden. Anschließend bestätigt die Patientin oder der Patient die Behandlung mit einer Unterschrift.
Bei Manueller Lymphdrainage muss zusätzlich bei jeder Sitzung die tatsächlich erbrachte Therapiedauer angegeben werden, zum Beispiel MLD-30, MLD-45 oder MLD-60.
Wurde zusätzlich ein Hausbesuch durchgeführt, muss auch dieser mit "Hausbesuch" auf der Verordnung dokumentiert und von der Patientin oder dem Patienten bestätigt werden. Die Abkürzung „HB“ ist im offiziellen Abkürzungsverzeichnis des Heilmittelkatalogs nicht aufgeführt und daher für die Leistungsbestätigung nicht zulässig.
🩹 Was gilt für die Kompressionsbandagierung?
Eine Kompressionsbandagierung darf nicht allein aufgrund des therapeutischen Befunds durchgeführt und zulasten der Krankenkasse abgerechnet werden. Sie muss zusätzlich zur Manuellen Lymphdrainage ausdrücklich auf der Verordnung angegeben sein, zum Beispiel als „MLD + Kompressionsbandagierung“.
Ist die Kompressionsbandagierung verordnet, muss sie dennoch nicht automatisch bei jeder Behandlung durchgeführt werden.
Wähle im Feld >Anzahl< aus, wie viele Extremitäten beim jeweiligen Termin tatsächlich bandagiert wurden:
0 – es wurde keine Kompressionsbandagierung durchgeführt
1 – es wurde eine Extremität bandagiert
2 – es wurden zwei Extremitäten bandagiert
Die ausgewählte Anzahl wird zusätzlich zur Manuellen Lymphdrainage abgerechnet und richtet sich automatisch nach der eingetragenen MLD-Leistung und den dafür vorgesehenen Behandlungsumfängen des Physiotherapie-Vertrags. Bei MLD-30 wird dir daher ausschließlich die Anzahl >1< angeboten.
❗Trage nur die tatsächlich durchgeführten Bandagierungen ein. Wurde die Kompressionsbandagierung zwar verordnet, war beim Termin aber nicht erforderlich oder wurde nicht durchgeführt, wählst du die Anzahl 0.
👉Mehr erfahren: Wie gebe die Kompressionsbandagierung in thevea ein?
🎓 Wer darf Manuelle Lymphdrainage abrechnen?
Die Leistung darf von entsprechend qualifizierten Physiotherapeut:innen sowie Masseur:innen und medizinischen Bademeister:innen durchgeführt und abgerechnet werden.
Zusätzlich zur erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung ist eine Abrechnungserlaubnis erforderlich. Der Qualifikationsnachweis muss dafür bei den zuständigen Landesorganisationen der Krankenkassen beziehungsweise der ARGE eingereicht werden.
Die Abrechnungserlaubnis kann rückwirkend zum Tag der Antragstellung erteilt werden.