Nicht jede physiotherapeutische Behandlung kann von Zahnärzt:innen verordnet werden. Welche Diagnosen verordnungsfähig sind und welche Heilmittel dabei eingesetzt werden dürfen, regelt der Heilmittelkatalog Zahnärzte.
Für jede Diagnosegruppe sind unter anderem die Leitsymptomatik, die verordnungsfähigen Heilmittel, die Höchstmenge je Verordnung sowie die empfohlene Behandlungsfrequenz festgelegt. Außerdem gibt der Heilmittelkatalog vor, welche ergänzenden Heilmittel verordnet werden dürfen und in welchen Fällen eine Spezifizierung durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt erforderlich ist. In diesem Artikel findest du alle Diagnosegruppen der zahnärztlichen Physiotherapie übersichtlich zusammengefasst und einfach erklärt.
💪 1. Maßnahmen der Physiotherapie
🦷 1.1 Craniomandibuläre Störungen
| Diagnosegruppe | Leitsymptomatik | Heilmittel | Verordnungsmenge |
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CD1 Craniomandibuläre Störungen mit prognostisch kurzzeitigem bis mittelfristigem Behandlungsbedarf z. B. bei/nach • Kiefergelenk- und/oder Muskelstörungen • Traumata im Zahn-, Mund- und Kieferbereich • orthognathen Operationen • Tumoren |
a) Schmerzen durch Fehl- oder Überbelastungen sowie Störungen der dynamischen Okklusion. b) Muskeldysbalance, gestörte Muskelkoordination (Synergisten und Antagonisten), Muskelinsuffizienz, Muskelhypertrophie, Muskelhyper- oder -hypotonie sowie Muskelatrophie. c) Muskelspannungsstörungen sowie Verkürzungen elastischer und kontraktiler Strukturen. d) Gelenkfunktionsstörungen, Gelenkblockierungen und Bewegungsstörungen sowie Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen durch Diskusschäden, Gelenkschäden und Verkürzungen elastischer oder kontraktiler Strukturen. |
vorrangige Heilmittel: • Krankengymnastik |
Höchstmenge je Verordnung
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ergänzendes Heilmittel: Ergänzende Heilmittel |
| Diagnosegruppe | Leitsymptomatik | Heilmittel | Verordnungsmenge |
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CD2 Craniomandibuläre Störungen mit prognostisch längerdauerndem Behandlungsbedarf, insbesondere aufgrund multipler struktureller oder funktioneller Schädigungen. z. B. durch • operationsbedingte funktionelle Einschränkungen bei Tumoren • schweren Traumata oder bei Beeinträchtigungen alltagsrelevanter Aktivitäten, wie des Kauens und/oder Sprechens sowie des oralen Schluckvorgangs, z. B. bei • Fehlbildungssyndromen • angeborenen Fehlbildungen (z. B. Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten) • chronischer Osteoarthritis des Kiefergelenks |
a) Schmerzen durch Fehl- oder Überbelastungen sowie Störungen der dynamischen Okklusion. b) Muskeldysbalance, gestörte Muskelkoordination (Synergisten und Antagonisten), Muskelinsuffizienz, Muskelhyper- oder -hypotonie. c) Muskelspannungsstörungen sowie Verkürzungen elastischer und kontraktiler Strukturen. d) Gelenkfunktionsstörungen, Gelenkblockierungen und Bewegungsstörungen sowie Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen durch Diskusschäden, Gelenkschäden und Verkürzungen elastischer oder kontraktiler Strukturen. |
vorrangige Heilmittel: • Krankengymnastik |
Höchstmenge je Verordnung
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ergänzendes Heilmittel: • Kältetherapie |
🧠 1.2 Fehlfunktionen bei angeborenen cranio- und orofazialen Fehlbildungen und Fehlfunktionen bei Störungen des ZNS
| Diagnosegruppe | Leitsymptomatik | Heilmittel | Verordnungsmenge |
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ZNSZ Fehlfunktionen bei angeborenen cranio- und orofazialen Fehlbildungen und Fehlfunktionen bei Störungen des ZNS. z. B. bei • Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalten • Trisomie 21 • Tumoren oder Traumata mit zentralnervösen Störungen (Störungen des ZNS) • Fehlfunktionen der orofazialen Muskulatur bei Patient:innen mit neuromuskulären Bewegungsstörungen |
Pathologische Bewegungsmuster der mimischen Muskulatur sowie der Zungen-, Kau- und Schlundmuskulatur |
vorrangige Heilmittel: • Krankengymnastik |
Höchstmenge je Verordnung
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ergänzendes Heilmittel: • Kältetherapie |
😣 1.3 Chronifiziertes Schmerzsyndrom
| Diagnosegruppe | Leitsymptomatik | Heilmittel | Verordnungsmenge |
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CSZ Chronifiziertes Schmerzsyndrom im Zahn-, Mund- und Kieferbereich. z. B. bei • atypischer Odontalgie, z. B. nach endodontischer Behandlung oder Zahnextraktion • Folgen nach oder bei neuropathischen Erkrankungen im Mund- und Kieferbereich • primärem (idiopathischem) Mund- und Zungenbrennen • persistierenden Kiefergelenkschmerzen oder Kiefermuskelschmerzen |
a) Anhaltende oder rezidivierende Schmerzen unterschiedlichen Schmerzcharakters mit und ohne Ausstrahlung. b) Schmerzen durch Muskelspannungsstörungen bzw. Dysbalance der craniomandibulären Muskulatur. c) Schmerzbedingte Bewegungsstörungen bzw. Funktionsstörungen. |
vorrangige Heilmittel: • Krankengymnastik • Manuelle Therapie |
Höchstmenge je Verordnung
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ergänzendes Heilmittel: • Kältetherapie |
💧 1.4 Lymphabflussstörungen
| Diagnosegruppe | Leitsymptomatik | Heilmittel | Verordnungsmenge |
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LYZ1 Lymphabflussstörungen im Mund- und Kieferbereich einschließlich der ableitenden Lymphbahnen im Halsbereich mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf. z. B. bei sekundärer (erworbener) Schädigung des Lymphsystems und dauerhafter oder vorübergehender Unterbrechung der Lymphabflusswege nach • tumorchirurgischen oder chirurgischen Eingriffen • strahlentherapeutischer Behandlung • Traumata im Mund- und Kieferbereich |
a) Schmerzlose oder schmerzhafte, zeitweise lymphatische bzw. lymphostatische Schwellung. b) Schmerzen, Bewegungseinschränkungen des Unterkiefers durch lokale Schwellung (z. B. Ödem oder Hämatom). |
vorrangige Heilmittel: • MLD-30 |
Höchstmenge je Verordnung
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ergänzendes Heilmittel: • Kältetherapie |
| Diagnosegruppe | Leitsymptomatik | Heilmittel | Verordnungsmenge |
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LYZ2 Chronische Lymphabflussstörungen im Mund- und Kieferbereich einschließlich der ableitenden Lymphbahnen im Halsbereich mit prognostisch länger andauerndem Behandlungsbedarf. z. B. bei sekundärer (erworbener) Schädigung des Lymphsystems und dauerhafter oder vorübergehender Unterbrechung der Lymphabflusswege nach • umfangreichen tumorchirurgischen oder chirurgischen Eingriffen • strahlentherapeutischer Behandlung • schwerem Trauma im Mund- und Kieferbereich |
Chronisches schmerzloses oder schmerzhaftes, länger bestehendes bzw. dauerhaft manifestes Lymphödem. Auch mit Sekundärschäden an Haut und Unterhautgewebe und/oder mit Bewegungseinschränkungen des Unterkiefers sowie Stauungsdermatosen. |
vorrangige Heilmittel: • MLD-30 |
Höchstmenge je Verordnung
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ergänzendes Heilmittel: • Kältetherapie |
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