Fristen in der Physiotherapie

Bei der Abrechnung deiner Physiotherapie-Rezepte gibt es eine Menge Fristen zu beachten. Hier findest du diese im Überblick.

GKV- und Zahnarztverordnungen:

Wann muss ich mit der Verordnung beginnen?

👉28 Tage nach Ausstellung bei einer normalen Verordnung und bei dringlichem Behandlungsbedarf 14 Kalendertage nach Ausstellung. 

Wie lange ist die Verordnung nach Ausstellungsdatum gültig?

👉Verordnungen mit bist zu 6 Einheiten sind 3 Monate gültig. Verordnungen mit mehr als 6 Einheiten sind 6 Monate gültig. Gerechnet wird dabei ab dem ersten Behandlungstag.

Wie lange darf eine Verordnung unterbrochen werden? Was passiert bei Überschreitung?

👉Eine Unterbrechung ohne Begründung darf 14 Tage sein. Darüber hinaus ist sie mit einem Kürzel zu begründen:

  • T = therapeutisch indiziert
  • K = Krankheit (LE/ Versicherter)
  • F = Urlaub/ Ferien (LE/ Versicherter)

Wann muss die Verordnung abgerechnet werden?

👉Innerhalb von 9 Monaten muss eine Verordnung spätestens abgerechnet werden. Ausgegangen wird hier vom Ende des Monats, in dem die letzte Einheit erbracht wurde.

Wie oft kann ich eine Abrechnung durchführen?

👉Eine Abrechnung kann monatlich bis zu 3 Mal erfolgen. 

Entlassmanagement:

Wann muss ich mit der Verordnung beginnen?

👉7 Kalendertage nach Ausstellungsdatum. 

Wie lange ist die Verordnung nach Ausstellungsdatum gültig?

👉Die Verordnung ist bis zu 12 Kalendertage nach Ausstellungsdatum gültig.

Wann muss die Verordnung abgerechnet werden?

👉Innerhalb von 9 Monaten muss eine Verordnung spätestens abgerechnet werden. Ausgegangen wird hier vom Ende des Monats, in dem die letzte Einheit stattgefunden hat.

Blankoverordnung:

Wann muss ich mit der Verordnung beginnen?

👉28 nach Ausstellungsdatum bei einer normalen Verordnung und bei dringlichem Behandlungsbedarf 14 Kalendertage nach Ausstellungsdatum. 

Wie lange ist die Verordnung nach Ausstellungsdatum gültig?

👉Die Verordnung ist bis zu 16 Wochen nach Ausstellungsdatum gültig. 

Gibt es bei der Blankoverordnung Behandlungsunterbrechungen?

👉Unterbrechungsfristen gibt es bei einer Blankoverordnung nicht. Es ist keine Begründung für eine Unterbrechung oder einen Abbruch notwendig.

Wann muss die Verordnung abgerechnet werden?

👉Innerhalb von 9 Monaten muss eine Verordnung spätestens abgerechnet werden. Ausgegangen wird hier vom Ende des Monats, in dem die letzte Einheit stattgefunden hat. 

BG-Verordnungen:

Wann muss ich mir der Verordnung beginnen?

👉Spätestens 14 Tage nach dem angegebenen Behandlungsbeginn. Wenn dieser nicht angegeben wurde, gilt das Ausstellungsdatum. Bei dringlichem Behandlungsbedarf muss innerhalb von 7 Tagen begonnen werden. 

Wie lange ist die Verordnung nach Ausstellungsdatum gültig?

👉Die Verordnung ist für 2 Monate ab Behandlungsbeginn gültig. Wenn das Feld nicht ausgefüllt ist, gilt das Ausstellungsdatum. 

Wie lange darf eine Verordnung unterbrochen werden?

👉Die Verordnung darf maximal 14 Tage unterbrochen werden (4 Wochen bei einer Langezeitverordnung). Sobald die Verordnung länger als 14 Tage/ 4 Wochen unterbrochen wird, ist die Verordnung nicht mehr gültig. 

Wann muss die Verordnung abgerechnet werden?

👉Innerhalb von 9 Monaten muss eine Verordnung spätestens abgerechnet werden. Ausgegangen wird hier vom Ende des Monats, in dem die letzte Einheit stattgefunden hat.

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