Dieser Artikel zeigt dir Schritt für Schritt, wie du die Verordnung scannst und wie du die Behandlungsdaten korrekt hinzufügst.
1. Verordnung scannen
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Scanne die Heilmittelverordnung wie gewohnt und stelle sicher, dass alle relevanten Daten lesbar erfasst wurden.
- Wähle das passende Muster der Verordnung aus (z. B. Blanko).
2. Physiotherapeutische Diagnostik ausfüllen
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Klicke in der Verordnung auf >Behandlungsdaten<.
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Hier musst du als erste Behandlung die Diagnostik (PD) hinzufügen.
- Du kannst auch eine zusätzliche Behandlungseinheit hinzufügen.
❗Wichtig: Wenn du zwei Maßnahmen gleichzeitig auswählen möchtest (z. B. PD & KG), musst du beide gleichzeitig anhaken und gemeinsam hinzufügen – nicht nacheinander.
💡 Jede Blankoverordnung startet mit der neuen Leistung „physiotherapeutische Diagnostik“ (PD) – und zwar innerhalb der bekannten Fristen. Die Dauer ist nicht festgelegt; empfohlen werden etwa 30 Minuten. Inhaltlich geht es um Anamnese, Untersuchung, Beratung und Dokumentation gemäß ICF-Modell.
Eine spezielle Fortbildung ist nicht vorgeschrieben – wer möchte, kann aber freiwillig Crash-Kurse der Verbände nutzen.
3. Behandlungseinheiten erfassen
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Füge nun die Behandlungseinheit hinzu.
- ❗ Hinweis: Die Angabe zur Anzahl der erbrachten Leistungen muss für jedes einzelne Behandlungsdatum erfolgen.
Die Anzahl „1–2“ bezieht sich also immer auf das jeweilige Datum – nicht auf die gesamte Anzahl aller Behandlungseinheiten -
Wähle für jeden Behandlungstag die Anzahl der erbrachten Einheiten aus.
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Nutze das Ampelsystem, um den aktuellen Status der verbleibenden Einheiten zu sehen:
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🟢 Genügend Einheiten verfügbar
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🔴 Keine Einheiten mehr verfügbar
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Wie viele Behandlungseinheiten verfügbar sind, hängt von der jeweiligen Diagnose ab:
Phase | Maßnahmen bei Eintritt der Phase |
---|---|
✅ Phase grün | keine |
🔴 Phase rot | 9 % Abschlag auf die BE innerhalb der roten Phase |
Ampel 1: Schulter-Weichteilläsionen, -Arthrosen & -Knorpelschäden
Anzahl Einheiten pro Blanko-VO (16 Wochen) | Vorrangige Heilmittel | Ergänzendes Heilmittel |
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✅ Phase grün | bis zu 18 BE | bis zu 6 BE |
🔴 Phase rot | ab 19 BE | ab 7 BE |
Ampel 2: Schulter-Frakturen
Anzahl Einheiten pro Blanko-VO (16 Wochen) | Vorrangige Heilmittel | Ergänzendes Heilmittel |
---|---|---|
✅ Phase grün | bis zu 26 BE | bis zu 8 BE |
🔴 Phase rot | ab 27 BE | ab 9 BE |
4. Besondere Verordnungen beachten
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Falls es sich um einen langfristigen Heilmittelbedarf oder einen besonderen Verordnungsbedarf handelt, entfällt die Begrenzung an Einheiten innerhalb der 16 Wochen.
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Diese Verordnungen dürfen ohne Einschränkung innerhalb des Zeitraums genutzt werden.
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