Dieser Artikel zeigt dir Schritt für Schritt, wie du die Verordnung scannst und wie du die Behandlungsdaten korrekt hinzufügst.
1. Verordnung scannen🤳
Scanne die Heilmittelverordnung wie gewohnt und stelle sicher, dass alle relevanten Daten lesbar erfasst wurden.
- Wähle das passende Muster der Verordnung aus (z. B. Blanko).
2. Physiotherapeutische Diagnostik ausfüllen✅
- Klicke in der Verordnung auf >Behandlungsdaten<.
- Hier muss als erste Behandlung die Diagnostik (PD) hinzugefügt werden.
- Du kannst auch eine zusätzliche Behandlungseinheit hinzufügen.
❗Wichtig: Wenn du zwei Maßnahmen gleichzeitig auswählen möchtest (z. B. PD & KG), musst du beide gleichzeitig anhaken und gemeinsam hinzufügen – nicht nacheinander.
💡 Jede Blankoverordnung startet mit der neuen Leistung „physiotherapeutische Diagnostik“ (PD) – und zwar innerhalb der bekannten Fristen. Die Dauer ist nicht festgelegt; empfohlen werden etwa 30 Minuten. Inhaltlich geht es um Anamnese, Untersuchung, Beratung und Dokumentation gemäß ICF-Modell.
💡Eine spezielle Fortbildung ist nicht vorgeschrieben – wer möchte, kann aber freiwillig Crash-Kurse der Verbände nutzen.
3. Behandlungseinheiten erfassen💻
Füge nun die Behandlungseinheit hinzu.
❗ Hinweis: Die Angabe zur Anzahl der erbrachten Leistungen muss für jedes einzelne Behandlungsdatum erfolgen.
Die Anzahl „1–2“ bezieht sich also immer auf das jeweilige Datum – nicht auf die gesamte Anzahl aller Behandlungseinheiten
Wähle für jeden Behandlungstag die Anzahl der erbrachten Einheiten aus und nutze das Ampelsystem, um den aktuellen Status der verbleibenden Einheiten zu sehen:
- 🟢 Genügend Einheiten verfügbar
- 🔴 Keine Einheiten mehr verfügbar
Wie viele Behandlungseinheiten verfügbar sind, hängt von der jeweiligen Diagnose ab:
| Phase | Maßnahmen bei Eintritt der Phase |
|---|---|
| ✅ Phase grün | keine |
| 🔴 Phase rot | 9 % Abschlag auf die BE innerhalb der roten Phase |
🚦Ampel 1: Schulter-Weichteilläsionen, -Arthrosen & -Knorpelschäden
| Anzahl Einheiten pro Blanko-VO (16 Wochen) | Vorrangige Heilmittel | Ergänzendes Heilmittel |
|---|---|---|
| ✅ Phase grün | bis zu 18 BE | bis zu 6 BE |
| 🔴 Phase rot | ab 19 BE | ab 7 BE |
🚦Ampel 2: Schulter-Frakturen
| Anzahl Einheiten pro Blanko-VO (16 Wochen) | Vorrangige Heilmittel | Ergänzendes Heilmittel |
|---|---|---|
| ✅ Phase grün | bis zu 26 BE | bis zu 8 BE |
| 🔴 Phase rot | ab 27 BE | ab 9 BE |
4. Besondere Verordnungen beachten📆
Falls es sich um einen langfristigen Heilmittelbedarf oder einen besonderen Verordnungsbedarf handelt, entfällt die Begrenzung an Einheiten innerhalb der 16 Wochen.
💡Diese Verordnungen dürfen ohne Einschränkung innerhalb des Zeitraums genutzt werden.
📖 Das könnte dich außerdem interessieren: