📆Wie lange darf eine Blankoverordnung laufen?
Eine Blankoverordnung darf 16 Wochen lang behandelt werden. Dabei sind Unterbrechungen nicht relevant und wirken sich nicht auf die Gültigkeit der Verordnung aus. Innerhalb der 16 Wochen darfst du im Rahmen des Ampelsystems, beliebige Maßnahmen erbringen.
👉Hier haben wir alles wichtige über die Blankoverordnung zusammengefasst.
🚦Wie funktioniert das Ampelsystem?
Grüne Phase = Summe der genutzten Behandlungseinheiten ist
medizinisch-therapeutisch sinnvoll und verhältnismäßig. Sie ist in der Regel ausreichend, um das Therapieziel zu erreichen. In dieser Phase erfolgt keine steuernde Maßnahme seitens der GKV.
Rote Phase = Summe der genutzten Behandlungseinheiten kann je nach individuellem Bedarf von dem Patienten erforderlich sein und vom Therapeuten eigenverantwortlich eingesetzt werden.
- Weil die Menge aber „das Übliche“ übersteigt, erfolgt ein automatischer Vergütungsabschlag in Höhe von 9 % auf Heilmittel, die innerhalb der roten Phase erbracht werden.
- Die 9 % Rechnungsabzug erfolgen direkt bei der Abrechnung durch die jeweilige Krankenkasse.
👉Hier findest du alle Details zu dem Ampelsystem.
🆕Wann und wie oft darf ich eine neue Blankoverordnung anfangen?
Für Blankoverordnungen gibt es keine festgelegte Begrenzung an Folgeverordnungen. Das bedeutet, du kannst direkt nach Ablauf der 16 Wochen eine weitere Blankoverordnung beginnen. Während der noch laufenden 16-wöchigen Gültigkeit einer Blankoverordnung kann bereits eine nachfolgende Verordnung ausgestellt werden. Begonnen werden darf diese aber erst nach Ablauf der Laufzeit der vorherigen Blankoverordnung.
📑Darf ich weitere Verordnungen parallel behandeln?
Während der Gültigkeit von 16 Wochen einer Blankoverordnung darf keine weitere Verordnung mit der selben Diagnose angenommen werden. Eine weitere Verordnungen (Blanko, oder andere Heilmittel) zu der selben Diagnose sind erst nach Ablauf der 16 Wochen zugelassen.
👩⚕️Welche Diagnosen sind für die Blankoverordnung zugelassen? 
Blankoverordnungen können für die 114 vorgegebene ICD-10-Codes von Schultererkrankungen der Diagnosegruppen EX möglich.
Für andere Diagnosen und Diagnosegruppen ist die Blankoverordnung (noch) nicht möglich. Als Heilmittel wird „BLANKOVERORDNUNG“ angeben. Die Leitsymptomatik wird gemäß Diagnosegruppe EX (a, b oder patientenindividuell mit Erläuterung im Freitext) angegeben.
👉Hier findest du alle Informationen rund um die Diagnosen.
📝Wie fülle ich die Verordnungsrückseite aus?
Auch bei der Blankoverordnung wird jede Behandlung taggleich, direkt im Anschluss vom Patienten quittiert.
Dafür werden unter „Maßnahmen“ alle durchgeführten Heilmittel eines Behandlungstermins und ggf. durchgeführte Hausbesuche dokumentiert.
Ebenso werden die neuen Leistungen „physiotherapeutische Diagnostik“ (PD) und „Bedarfsdiagnostik“ (BD) vom Patienten bestätigt.
💡Wichtig: Dabei dürfen ausschließlich vertraglich vereinbarte und Kürzel der Heilmittel-Richtlinie verwendet werden. Wenn kein offizielles Kürzel vorliegt, muss die Leistung im Wortlaut des Vertrags ausgeschrieben werden – siehe Übersicht.
👉Hier findest du alle weiteren Informationen dazu.
✍️Wann fordere ich die Zuzahlung vom Patienten an?
Der Gesamtpreis einer Blankoverordnung ist aufgrund der variablen Behandlungsgestaltung nicht vollständig bei Therapiebeginn absehbar, wodurch die Höhe der Zuzahlung nicht exakt bestimmt werden kann.
Darum kann die vollständige Zuzahlung hier erst am Ende der Verordnung berechnet und eingezogen werden.
Dennoch bist du als Physiotherapeut weiterhin vor Behandlungsbeginn zur Aufklärung über die zu erwartenden Kosten für Patienten verpflichtet.
👉Hier alle weiteren Details dazu.
👉Hier findest du alle Informationen rund um die Blankoverordnung in einem Artikel.
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