In der Physiotherapie gibt es die Möglichkeit eine bereits eingereichte Blankoverordnung nochmal aufzunehmen. Diese Option sollte nicht für die Zwischenabrechnung genutzt werden, sondern nur wenn es für therapeutische Zwecke notwendig ist.
Für die Wiederaufnahme nutzt du das spezielle Formular zur „Wiederaufnahme einer Blankoverordnung“ (Vertragsanhang A). Dieses ersetzt die Originalverordnung, die ja bereits bei der Kasse liegt, wird für die Behandlungsbestätigung genutzt und wird bei der Abrechnung erneut eingereicht.
❗️Das Ampelsystem und die 16 Wochen laufen dabei weiter und beginnen nicht von vorne.
🔄Wiederaufnahme in thevea
In thevea ist die Wiederaufnahme nicht möglich. Wenn die Verordnung einmal abgerechnet ist, kann diese nur außerhalb von thevea nochmal aufgenommen werden. Das Formular reichst du dann direkt bei deinem Abrechnungshaus ein.
💡Unsere Empfehlung
Warte mit der Abrechnung im besten Fall bis zum Ende der 16 Wochen, um die Verordnung voll ausschöpfen zu können. So kannst du Pausen machen und beliebig innerhalb der 16 Wochen wieder anfangen. Die frühere Abrechnung empfehlen wir nur, wenn sicher ist, dass die Behandlung auf dieser Verordnung abgeschlossen ist.
📖 Das könnte dich außerdem interessieren: