Die Blankoverordnung in der Physiotherapie ermöglicht dir mehr therapeutische Freiheit: Du entscheidest selbst über die passende Heilmittelkombination, die Behandlungsdauer und die Frequenz – immer im Rahmen der Vorgaben der GKV. Damit du dich im Praxisalltag schnell zurechtfindest, haben wir hier alle wichtigen Themen rund um die Blankoverordnung für dich zusammengestellt.
⚠️ Was gibt es zu beachten?
Die Blankoverordnung bringt mehr Verantwortung mit sich. Du entscheidest therapeutisch begründet über Maßnahmen und Umfang, gleichzeitig gelten klare Rahmenbedingungen. Die Blankoverordnung ist aktuell auf bestimmte Schulterdiagnosen der Diagnosegruppe EX beschränkt. Sie wird auf dem bekannten GKV-Muster 13 ausgestellt, im Verordnungsfeld steht „Blankoverordnung“. Ergänzende Heilmittel, Anzahl der Einheiten und Frequenz müssen auf der Vorderseite der Verordnung nicht eingetragen werden. Was es noch zu beachten gibt, erfährst du im Artikel.
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🧬 Welche Diagnosen sind zugelassen?
Nicht jede Diagnose ist für die Blankoverordnung freigegeben. Die Blankoverordnung Physiotherapie kann für 114 spezifische Schulterdiagnosen innerhalb der Diagnosegruppe EX genutzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Schulterfrakturen, Arthrosen, Weichteilläsionen und Knorpelschäden. Für diese Diagnosen kannst du innerhalb des Heilmittelkatalogs die passenden Heilmittel auswählen und Therapieumfang, Frequenz und Gesamtdauer (maximal 16 Wochen) selbst festlegen. Die Diagnoseliste ist klar definiert und soll sicherstellen, dass nur Krankheitsbilder mit belegtem Nutzen von der flexiblen Blankoverordnung profitieren. thevea prüft automatisch, ob eine Diagnose zugelassen ist.
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🚦 Das Ampelsystem
Mit dem Ampelsystem werden alle Behandlungseinheiten einer Blankoverordnung gezählt. Die Ampelphasen beziehen sich immer auf die Laufzeit einer Blankoverordnung; bei einer Folgeverordnung startet ein neues Ampelsystem. Es gibt unterschiedliche Ampellisten je Schulterdiagnose.
In der grünen Phase liegt die Summe der Einheiten im therapeutisch üblichen Bereich. In der roten Phase können weitere Behandlungen je nach Bedarf medizinisch sinnvoll sein, allerdings wird auf Heilmittel in dieser Phase ein Vergütungsabschlag von 9 % durch die Krankenkasse vorgenommen. Für langfristigen Heilmittelbedarf und besonderen Verordnungsbedarf gelten diese Ampelgrenzen nicht – hier darf über die rote Phase hinaus therapiert werden, ohne dass der Abschlag greift.
Damit du sofort erkennst, ob eine Verordnung vollständig ist, zeigt dir thevea dies über ein Ampelsystem an.
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📨 Empfangsbestätigung
Bei der Blankoverordnung muss jede Behandlung direkt nach dem Termin von den Patient:innen quittiert werden. Auf der Rückseite werden alle an diesem Tag erbrachten Heilmittel eingetragen – inklusive physiotherapeutischer Diagnostik (PD), Bedarfsdiagnostik (BD) und möglicher Hausbesuche. Es dürfen ausschließlich vertraglich vereinbarte Kürzel der Heilmittel-Richtlinie oder der ausgeschriebene Vertragswortlaut verwendet werden. Eigene Kürzel wie „HB“ oder „KGG“ sind nicht zulässig und können zu Absetzungen führen. Für wiederkehrende identische Behandlungen können Wiederholungszeichen genutzt werden; bei wechselnden Maßnahmen müssen diese erneut vollständig dokumentiert werden. Für die spätere Abrechnung benötigst du eine vollständige Empfangsbestätigung mit allen Behandlungsdaten und der Unterschrift des Patienten. thevea hilft dir dabei, lückenlos zu dokumentieren.
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📋 Eingabe der Blankoverordnung in thevea
In thevea scannst du die Blankoverordnung zunächst wie gewohnt und wählst das passende Verordnungsmuster aus. Danach ergänzt du die physiotherapeutische Diagnostik (PD) als erste Behandlung in den Behandlungsdaten. Die PD umfasst Anamnese, Untersuchung, Beratung und Dokumentation und wird in der Regel mit etwa 30 Minuten eingeplant. Anschließend erfasst du die weiteren Behandlungseinheiten und pflegst Anzahl und Kombination der Heilmittel für jedes Behandlungsdatum. Die Anzahl der Leistungen wird je Termin angegeben; die Spannweite „1–2“ bezieht sich immer auf den einzelnen Behandlungstag. Über das Ampelsystem kannst du den Stand der bisher genutzten Einheiten im Blick behalten.
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📝 Wie dokumentiere ich richtig?
Jeder Behandlungstermin einer Blankoverordnung wird detailliert dokumentiert. Relevante Inhalte sind unter anderem: die erbrachten Heilmittel, die Reaktion der Patient:innen, besondere Aspekte der Durchführung (z. B. Beratung oder Anpassungen) sowie vereinbarte Übungen für zu Hause. Änderungen im Therapieplan und weiterer Behandlungsbedarf werden begründet festgehalten. Die Dokumentation dient als Nachweis gegenüber der GKV, zur Sicherung der Behandlungsqualität und als rechtliche Absicherung, etwa bei Prüfungen. Wenn die Blankoverordnung ohne Praxissoftware durchgeführt wird, sollte zusätzlich die Anzahl der eingesetzten Heilmittel dokumentiert werden, um das Ampelsystem im Blick zu behalten.
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💶 Berechnung der Zuzahlung
Gesetzlich versicherte Patient:innen leisten bei der Blankoverordnung in der Regel eine Zuzahlung, sofern keine Befreiung vorliegt. Die Zuzahlung setzt sich aus einem Pauschalbetrag von 10 Euro pro Verordnung und 10 % der Kosten der erbrachten Leistungen zusammen. Weil die Gesamtvergütung bei Blankoverordnungen von deinem Therapieplan abhängt und zu Beginn noch nicht vollständig feststeht, wird die finale Zuzahlung am Ende der Verordnung berechnet. Du sollst Patient:innen jedoch bereits vor Behandlungsbeginn über die voraussichtlichen Kosten informieren.
thevea berechnet die Zuzahlung automatisch anhand der erbrachten Leistungen und gesetzlichen Vorgaben.
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