Die Blankoverordnung in der Physiotherapie gibt Patient:innen mehr Flexibilität, indem Physiotherapeut:innen die Behandlung individuell gestalten können. Doch wie berechnet sich die gesetzliche Zuzahlung? Hier erfährst du alles Wichtige dazu.
Wer muss eine Zuzahlung leisten?
Patient:innen, die gesetzlich versichert sind, müssen in der Regel eine Zuzahlung leisten, es sei denn, sie sind von der Zuzahlungspflicht befreit. Die Befreiung kann beispielsweise bei geringem Einkommen oder bestimmten Erkrankungen durch die Krankenkasse gewährt werden.
Wie wird die Zuzahlung berechnet?
Die Zuzahlung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
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Pauschalbetrag: 10 € pro Verordnung
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Prozentualer Anteil: 10 % der Kosten der verordneten Leistungen
Zuzahlung bei der Blankoverordnung
Da der Gesamtpreis einer Blankoverordnung aufgrund der variablen Behandlungsgestaltung nicht vollständig bei Therapiebeginn absehbar ist, kann die Höhe der Zuzahlung nicht direkt bestimmt werden. Die vollständige Zuzahlung wird daher erst am Ende der Verordnung berechnet und eingezogen.
Trotzdem bist du als Physiotherapeut:in verpflichtet, Patient:innen vor Behandlungsbeginn über die zu erwartenden Kosten zu informieren. Dazu gehört:
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Hinweis, dass der Umfang der Therapie und die Höhe der Zuzahlung von der therapeutischen Entscheidung abhängt.
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Abschätzung der ungefähren Zuzahlung basierend auf dem voraussichtlichen Therapieplan.*
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Fortlaufende Information der Patient:innen bei Änderungen des Therapieplans, da sich die Zuzahlung dann ändern kann.
Jede Zahlung wird mit einer Quittung bestätigt. Am Ende der Behandlung kann ein Gesamtbeleg über die vollständige Zuzahlung ausgestellt werden.
*💡 Gerne kannst du unseren 👉Rechner nutzen, um vorab die Zuzahlung einschätzen zu können.
💡 Für die Übermittlungsgebühr des Berichts sowie für die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung wird keine Zuzahlung berechnet.
Welche Leistungen sind von der Zuzahlung befreit?
Für bestimmte Leistungen muss keine Zuzahlung geleistet werden, darunter:
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Versorgungsbezogene Pauschale der Blankoverordnung (55 €)
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Physiotherapeutischer Bericht auf Anforderung der Krankenkasse oder Ärzt:innen
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Übermittlungsgebühr für Mitteilungen an Ärzt:innen
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