Wie berechnet sich die 14-tägige- Unterbrechungsfrist?

Die Therapie darf 14 Tage behandlungsfrei sein, ohne dass du die Unterbrechung auf der Verordnung dokumentieren musst. Der letzte Behandlungstag zählt als Tag 0, dann folgen die maximal 14 Tage ohne Behandlung, anschließend muss die Therapie weitergeführt werden. 

Beispiel: Der letzte Behandlungstag ist der 04.03.2024, somit muss die Therapie spätestens am 19.03.2024 fortgeführt werden.

Fällt der fristgerechte zu behandelnde Tag auf einen Sonn-,Feiertag oder einen Sonnabend, dann fällt die Frist auf den nächsten Werktag. Hier ist der Leistungsort (Sitz der Praxis) ausschlaggebend.

Beispiel: Der letzte Behandlungstag ist der 17.04.2024, somit muss die Therapie spätestens am 02.05.2024 fortgeführt werden

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