Ein Patient darf jederzeit seine Krankenkasse wechseln. Was das für dich als Therapeut bedeutet, erfährst du hier:
📅 Wer zahlt bei einem Kassenwechsel?
Grundsätzlich gilt:
Die Krankenkasse, bei der der Patient zum Zeitpunkt der Behandlung versichert war, ist für die Kostenübernahme zuständig.
💡 Diese Regelung betrifft nur die Abrechnung zwischen den Krankenkassen untereinander, nicht die Abrechnung mit deiner Praxis.
🧾 Deine Verantwortung als Therapeut
Es ist nicht deine Aufgabe oder Pflicht, den aktuellen Versicherungsstatus des Patienten zu überprüfen.
Das ist für Praxen nicht möglich und nicht vertraglich vorgeschrieben.
Mit der Annahme der ärztlichen Verordnung entsteht für dich ein Vertrauensschutz:
Du darfst davon ausgehen, dass die Leistungen ordnungsgemäß erbracht und abgerechnet werden können.
🚫 Kürzungen durch Krankenkassen
Wenn Krankenkassen eine Verordnung wegen eines Kassenwechsels zurücksenden oder kürzen, ist das nicht rechtens.
Die Krankenkassen müssen solche Fälle untereinander klären – nicht mit deiner Praxis.
Sollte die Krankenkasse eine Kürzung vornehmen, kannst du folgendermaßen schriftlichen Widerspruch einlegen:
"Es ist Aufgabe der ärztlicherseits auf der Verordnung genannten Krankenkasse, die Vergütung vollständig zu zahlen und mögliche Differenzen anschließend mit dem aktuellen Kostenträger zu verrechnen. Mir als Leistungserbringer steht die volle Vergütung unbürokratisch zu."
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