Krankenhäuser dürfen seit 2017 im Rahmen des Entlassmanagements eine ambulante Heilmittelversorgung für die ersten Tage nach der Entlassung sicherstellen. Damit diese speziellen Verordnungen korrekt verarbeitet und abgerechnet werden können, haben wir dir die wichtigsten Regeln und die Anlage in thevea übersichtlich zusammengefasst.
🧭 Was ist eine Entlassmanagement-Verordnung?
Verordnungen aus dem Entlassmanagement schließen die Versorgungslücke zwischen Krankenhaus und ambulanter Therapie. Sie werden direkt im Krankenhaus ausgestellt – ausschließlich von Fachärzt:innen mit abgeschlossener Weiterbildung oder Ärzt:innen aus Reha-Einrichtungen (HeilM-RL § 16a).
Diese Verordnungen dienen nur der Versorgung der ersten Tage nach der Entlassung und ersetzen nicht die reguläre ambulante Erstverordnung.
📅 Welche Regeln gelten laut Heilmittel-Richtlinie?
Die GKV-Verträge und die Heilmittel-Richtlinie § 16a enthalten klare Vorgaben:
⏱️ Zeitliche Vorgaben
Die Verordnung darf maximal für 7 Kalendertage ausgestellt werden.
Verordnungsmenge und Frequenz müssen theoretisch innerhalb dieser 7 Tage leistbar sein.
Beispiel: 5 Einheiten mit Frequenz 5 = möglich.Beginn der Behandlung: innerhalb von 7 Tagen nach Entlassung.
Abschluss: innerhalb von 12 Tagen nach Entlassung.
Nicht erbrachte Einheiten verfallen.
🏥 Formale Anforderungen der Krankenhäuser
Damit eine Entlassmanagement-Verordnung gültig ist, müssen folgende Angaben vorhanden sein:
Aufdruck „Entlassmanagement“ quer über das Personalienfeld (Pflicht nach Rahmenvertrag, Anlage 3).
Eingetragenes Entlassdatum im Feld Datum.
Noch besitzen nicht alle Krankenhausärzt:innen eine eigene Arztnummer. Deshalb wird auf Entlassmanagement-Verordnungen eine Pseudoarztnummer genutzt: Die ersten sieben Stellen bestehen aus lauter Vierern, die letzten beiden bilden den jeweiligen Fachgruppencode.
Alle übrigen Regeln der Heilmittel-Richtlinie gelten weiterhin.
📌 Behandlung nach dem Entlassmanagement
Die Krankenhausverordnung hat keine Auswirkung auf einen Verordnungsfall in der ambulanten Praxis.
Der weiterbehandelnde Arzt startet anschließend regulär mit einer Erstverordnung, unabhängig davon, wie viele Einheiten aus dem Entlassmanagement genutzt wurden. Die im Entlassmanagement verordneten Behandlungseinheiten werden für diesen Regelfall also nicht berücksichtigt.
⚠️ Was tun bei fehlerhaften Entlassmanagement-Verordnungen?
Krankenhauskorrekturen sind oft herausfordernd – folgende Tipps helfen dir:
Nutze zulässige Praxis-Korrekturen (z. B. Frequenzanpassung).
Nimm nur vollständig ausgefüllte und gültige Verordnungen an.
Lehne Behandlungen ab, wenn die engen Fristen nicht eingehalten werden können.
Nutze die im Rahmenvertrag festgelegte Kontaktpflicht des Krankenhauses:
Es muss werktags 9–19 Uhr und am Wochenende 10–14 Uhr erreichbar sein.
Tipp: Ansprechpartner notieren, sobald du einen hast.Bei häufigen Patienten aus einem bestimmten Krankenhaus hilft ein internes Netzwerk.
💻 Wie legst du eine Entlassmanagement-Verordnung in thevea an?
Du kannst die Verordnung in thevea auf zwei Wegen anlegen:
📷 Weg 1: Nach dem Scan der Verordnung
Wenn du die Verordnung über die Scan-App eingelesen hast:
Öffne die Verordnung in thevea.
Oberhalb der Verordnungsansicht findest du das Feld Muster.
Wähle dort >Entlassmanagement< aus.
thevea übernimmt anschließend alle weiteren Pflichtfelder – prüfe nur, ob Entlassdatum und Kennzeichnung korrekt sind.
🖊️ Weg 2: Manuell anlegen über die Verordnungsübersicht
Wenn dir die Verordnung als Papier vorliegt oder du sie nicht scannen möchtest:
Klicke auf den Reiter >Verordnungen< in der oberen Leiste.
Wähle >Verordnung anlegen<.
Wähle das passende Muster.
Fülle alle relevanten wie gewohnt Felder aus.
🏥 Wenn die Arztnummer in thevea nicht erkannt wird
Bei Krankenhaus-Verordnungen wird häufig keine lebenslange Arztnummer genutzt. Deshalb kann thevea diese Nummer nicht validieren.
Sobald du eine solche Nummer eingetragen hast und die Prüfung fehlschlägt, wird dir eine zusätzliche Option angezeigt:
Du kannst anschließend in der Verordnung das Feld „Ist Krankenhaus“ aktivieren.
So funktioniert’s:
Lege wie gewohnt die Verordnung an.
Nachdem die Prüfung der Arztnummer fehlschlägt, klicke auf >Zurück zur Verordnung<.
Setze das Kreuz bei „Ist Krankenhaus“.
Speichere die Verordnung erneut.
🤝 Zusammenarbeit mit Krankenhäusern
Krankenhäuser sind verpflichtet, die Übergabe an weiterbehandelnde Leistungserbringer zu unterstützen.
Frühzeitige Kommunikation ist ausdrücklich vorgesehen (§ 3 Abs. 4 und § 8 Abs. 1 Rahmenvertrag).
Patient:innen haben weiterhin freie Therapeutenwahl, Zuweisungen sind unzulässig.
📖Das könnte dich außerdem interessieren: