📲Abrechnung in thevea
Verordnungen der Beihilfe werden in thevea als Privatverordnung abgerechnet, weshalb dazu im ersten Schritt eine Preisliste erstellt werden muss.
👉 Das Vorgehen dazu findest du hier.
💡Solltest du dazu eine gesonderte Preisliste anlegen wollen, melde dich gern bei uns. Wir legen dir diese dann zusätzlich an.
Danach kannst du eine Privatverordnung mit den von dir angelegten Preisen erstellen.
👉Die Anleitung dazu findest du hier.
Nachdem du eine Einheit, oder die gesamte Verordnung abgeschlossen hast, kannst du:
- Rechnungen fĂĽr Teilzahlungen folgendermaĂźen, oder
- eine Gesamtrechnung nach diesem Leitfaden erstellen.
đź’°Preise der Beihilfe
Beihilfeversicherte sind ganz normale Privatpatienten. Dennoch kommt es bei der physiotherapeutischen Privatabrechnung häufig zu Diskussionen über die Preise. Ein oft genanntes Argument lautet:
🗣„Wenn meine Beihilfe Ihre Preise nicht übernimmt, sind Sie zu teuer.“
Das ist jedoch nicht korrekt! Die Beihilfe ist keine Vollversicherung, sondern eine staatliche Unterstützung, die nicht in jedem Fall die vollständigen Behandlungskosten abdeckt. Die Differenz muss der Patient selbst tragen, oder über eine private Zusatzversicherung absichern.
Darauf weist auch das Bundesverwaltungsamt in seinem Merkblatt zur Beihilfe hin.
Deine Preise sind daher nicht zu hoch, nur weil sie über den Höchstbeträgen für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel (Stand: Mai 2025) liegen.
👉 Preisliste beihilfefähige Aufwendungen
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