Die Therapiefrequenz bestimmt, wie oft eine Behandlung pro Woche stattfinden soll. Sie ist ein wichtiges Element der ärztlichen Verordnung und gibt gleichzeitig Orientierung für die Planung in deiner Praxis. Hier erfährst du, was du beachten musst, welche Freiheiten du hast und wann Änderungen möglich sind.
🧾 Was bedeutet Therapiefrequenz eigentlich?
Über das Feld „Therapiefrequenz“ legt der Arzt oder die Ärztin fest, wie viele Therapieeinheiten pro Woche stattfinden sollen.
Die Entscheidung richtet sich nach dem individuellen Bedarf und den Symptomen des Patienten.
Wenn auf der Verordnung eine Frequenz angegeben ist, ist diese für dich bindend.
Das heißt: Steht dort z. B. „3× wöchentlich“, müssen auch drei Behandlungen pro Woche stattfinden.
⚖️ Frequenzempfehlungen im Heilmittelkatalog
Im Heilmittelkatalog findest du für jede Diagnosegruppe eine Frequenzempfehlung.
Wichtig: Der Begriff „Empfehlung“ bedeutet, dass Ärzt:innen davon abweichen dürfen, wenn es medizinisch sinnvoll ist.
Sobald aber eine konkrete Frequenz auf der Verordnung steht, gilt diese als verbindlich.
🔁 Was ist eine Frequenzspanne?
Die Heilmittel-Richtlinie erlaubt ausdrücklich, eine Frequenzspanne anzugeben.
Das heißt: Auf der Verordnung kann zum Beispiel stehen „1–3× wöchentlich“.
In diesem Fall darfst du selbst entscheiden, wie oft du den Patienten pro Woche behandelst – solange du dich innerhalb der Spanne bewegst.
Das schafft Flexibilität bei der Terminplanung, etwa wenn Patient:innen Urlaub haben oder die Auslastung in der Praxis schwankt.
✏️ Wenn keine Frequenz angegeben ist
Fehlt auf der Verordnung eine Frequenz, gilt grundsätzlich die empfohlene Mindestfrequenz aus dem Heilmittelkatalog.
Das gilt für die Bereiche Ergotherapie, Physiotherapie und Podologie. Hier ist keine Rücksprache mit dem Arzt nötig.
In der Logopädie ist die Situation anders:
Im Rahmenvertrag (Anlage 3a/b) ist geregelt, dass in diesem Fall vor der Abrechnung eine Korrektur durch den Arzt erfolgen sollte.
Nachträgliche Korrekturen werden von vielen Krankenkassen mit einer Bearbeitungsgebühr (aktuell ca. 40 €) belegt.
🤝 Abweichungen von der ärztlichen Frequenz
Wenn du von der ärztlich festgelegten Frequenz oder Frequenzspanne abweichen möchtest, darfst du das nur im Einvernehmen mit dem Arzt.
Das heißt:
Du sprichst die Änderung vorher mit dem Arzt ab.
Du trägst sie anschließend auf der Rückseite der Verordnung ein – an der vorgesehenen Stelle, mit deinem Namenskürzel und Datum.
Nur so ist die Abweichung rechtlich korrekt dokumentiert und bei einer Prüfung nachvollziehbar.
📆 Frequenz bei langfristigen Heilmittelbedarf oder besonderen Verordnungsbedarf
Wenn bei Patient:innen ein langfristiger Heilmittelbedarf anerkannt ist (nach § 8 Heilmittel-Richtlinie), dürfen Ärzt:innen für bis zu 12 Wochen am Stück verordnen.
Das Ziel: Weniger Bürokratie, weil nicht alle paar Wochen eine neue Verordnung ausgestellt werden muss.
Wichtig dabei:
Die Frequenzangabe auf der Verordnung bleibt trotzdem verbindlich.
Wenn eine Frequenzspanne (z. B. 1–3× pro Woche) angegeben ist, wird der höchste Wert (also 3×) für die Berechnung der maximalen Verordnungsmenge herangezogen.
Innerhalb der Spanne darfst du frei planen – solange der Gesamtzeitraum (z. B. 12 Wochen) eingehalten wird.
Beispiel:
Bei einer Verordnung über 12 Wochen mit 3× pro Woche dürfen bis zu 36 Behandlungen stattfinden.
🧾Therapiefrequenz bei der Blankoverordnung
Bei einer Blankoverordnung entscheidet nicht der Arzt, sondern du als Therapeut:in,
wie oft,
in welchem Zeitraum
und mit welchen Maßnahmen die Behandlung stattfindet.
Das heißt: Die Therapiefrequenz ist Teil deiner therapeutischen Behandlungsplanung und muss sich nach dem individuellen Bedarf der Patient:innen richten.
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