Die Regelfallsystematik wird in der Heilmittel- Richtlinie seit 2021 durch den Verordnungsfall und die jeweilige orientierende Behandlungsmenge abgelöst. Die orientierende Behandlungsmenge ist im Heilmittelkatalog für die jeweiligen Diagnosegruppen mit entsprechender Anzahl pro Verordnung, orientierender Behandlungsmenge und Frequenzempfehlung festgelegt.
Der Arzt hat die Möglichkeit bei entsprechendem medizinischen Bedarf die orientierende Behandlungsmenge zu überschreiten, wenn das Therapieziel nach Ausschöpfung der im Heilmittelkatalog festgelegten orientierenden Behandlungsmenge noch nicht erreicht wurde. Den Mehrbedarf muss er medizinisch begründen und entsprechend dokumentieren.
Somit ist es weiterhin möglich, dass weitere Heilmittel verordnet werden können, wenn die orientierende Behandlungsmenge ausgeschöpft ist.