Fehler auf der Verordnung: Darf ich eine Verordnung eigenständig ändern?
Aktualisiert
Hin und wieder kann es vorkommen, dass sich ein Fehler auf der Verordnung einschleicht, Daten fehlen, oder sich ändern. Was darfst du selber ändern? Was geht nur nach einer Rücksprache und was muss von der Arztpraxis geändert werden?
In diesem Artikel findest du eine klare Übersicht darüber, welche Fehler auf einer Verordnung korrigiert werden dürfen, wer diese Änderungen vornehmen muss und wann eine Verordnung trotz fehlerhafter Angaben gestartet werden kann.
🟢 Start der Behandlung trotz Fehlern Eine Verordnung darf begonnen werden, wenn folgende Angaben vorhanden sind:
Stempel oder Unterschrift der Ärztin oder des Arztes ❗Fehlen diese Angaben, muss die Korrektur vor der Abrechnung erfolgen.
🔴 Verordnung ohne Datum auf der Rückseite Fehlt das Datum auf der Rückseite, kann die Verordnung nicht eingereicht werden. Eine nachträgliche Korrektur ist hier nicht möglich.
⚠️ Was passiert bei fehlerhaften oder unvollständigen Verordnungen? Fehlerhafte Verordnungen werden durch die Krankenkasse abgesetzt und einmalig in Kopie zurückgeschickt. Der Leistungserbringer hat drei Monate Zeit, die notwendigen Korrekturen vorzunehmen. Wird diese Frist überschritten, bleibt die Absetzung bestehen und die Verordnung kann nicht erneut eingereicht werden.
📨 Wie dürfen Korrekturen übermittelt werden? Korrekturen dürfen per Fax oder per verschlüsselter E-Mail übermittelt werden. Die ursprüngliche Angabe muss sichtbar bleiben und die Korrektur wird der Abrechnung beigefügt. Wenn Angaben in einem anderen Feld stehen als vorgesehen, bleibt die Verordnung trotzdem gültig.
🩺 Korrekturen nur durch Ärztinnen und Ärzte Folgende Angaben dürfen ausschließlich ärztlich korrigiert werden, jeweils mit neuer Unterschrift und Datumsangabe:
Angaben zum/zur Versicherten
Ausstellungsdatum
Unterschrift oder Stempel
Behandlungseinheiten (Fehlen oder Änderung der Aufteilung)
Heilmittel (Fehlen, Ergänzungen oder Änderungen des vorrangigen Heilmittels)
Diagnosegruppe
ICD-10-Code
Optionale arztpflichtige Angaben:
Dringlicher Behandlungsbedarf (Aufheben nur durch Ärztin oder Arzt; bei Missachtung der 14-Tage-Frist ist die Verordnung ungültig)
Ergänzendes Heilmittel (Fehlen oder unzulässige Kombination muss vor der Behandlung korrigiert sein, sonst keine Vergütung)
Konditionale Pflichtangaben:
Hausbesuch (Feld muss ausgewählt sein oder ärztlich nachgetragen werden; kann auch nach bereits erfolgter Abrechnung nachgetragen werden)
🤝 Korrekturen im Einvernehmen möglich Diese Angaben dürfen Leistungserbringer:innen im Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Arzt anpassen. Erforderlich sind Unterschrift, Kürzel „LE“ und Datum, wobei die ursprüngliche Angabe erkennbar bleiben muss.
Änderbar im Einvernehmen:
Versichertennummer
Status
Kostenträgererkennung
Arztnummer
Betriebsstättennummer
Ergänzende Angaben zum Heilmittel (z. B. Bobath)
Änderung auf Doppelbehandlung
Einzel- oder Gruppenbehandlung (Dokumentation auf der Rückseite)
Therapiefrequenz (Dokumentation auf der Rückseite)
Leitsymptomatik
Rechnungsdaten und Stempel/Unterschrift des LE (auf der Rückseite; keine Rücksprache erforderlich)
Optionale Angabe:
Therapiebericht in der Physiotherapie (bei nachträglichem Wunsch: Kreuz durch LE möglich, keine neue Arztunterschrift erforderlich)
✔️ Angaben, die keine Korrektur erfordern Diese Angaben müssen nicht korrigiert werden:
Unfallfolgen/BVG
Behandlungseinheiten über der zulässigen Höchstmenge (Ärztin oder Arzt informieren; Änderung nicht erforderlich; abgerechnet wird nur die zulässige Höchstmenge)
Therapiefrequenz (fehlt sie, gilt automatisch die Frequenzempfehlung des Heilmittelkatalogs)
Zuzahlungsstatus (bei bestehendem Befreiungsausweis keine nachträgliche Korrektur notwendig; ohne Kreuz gelten Versicherte bis zur Vorlage als zuzahlungspflichtig)
Therapieziel und weitere Befunde oder Hinweise
Behandlungsabbruch (Dokumentation auf der Rückseite mit Datum und Begründung)
📖 Das könnte dich außerdem interessieren:
Wieso habe ich keinen Sendungsbegleitschein erhalten? - klicke hier!
Kann ich meine Abrechnungsdaten ausdrucken? - klicke hier!
Wie kann ich Verordnungen der Bundeswehr abrechnen? - klicke hier!