Ich habe keinen Sendungsbegleitschein nach der Abrechnung erhalten

Ein Sendungsbegleitschein wird nach der Abrechnung nur dann erstellt, wenn bei der Anlage des Leistungserbringer ein Abrechnungsdienstleister hinterlegt wurde. Nur so kann die Abrechnung digital an den ausgewählten Empfänger versendet werden. Wurde "anderer Abrechnungsdienstleister" ausgewählt, ist kein Empfänger hinterlegt und es erfolgt weder eine digitale Übermittlung noch wird ein Sendungsbegleitschein erstellt. Solltest du also Selbstabrechner sein oder einen anderen Abrechnungsdienstleister haben, wird kein Sendungsbegleitschein  erstellt. Gerne beraten wir dich in diesen Fällen zu unseren Tarifen mit unseren Kooperationspartnern. Buche dir hier gerne einen Termin für eine Beratung. 

Sollte bei dir noch kein Abrechnungsdienstleister hinterlegt sein, kannst du das ganz einfach ändern: 

1. Klicke im Benutzermenü auf >Verwaltung<

 

2. Klicke auf >Leistungserbringer<

3. gehe auf das Stiftsymbol zur Bearbeitung 

4. Ergänze deinen Abrechnungsdienstleister und die Abrechnungskundennummer

 

5. Klicke auf >Speichern<

Wie erhalte ich jetzt meinen Sendungsbegleitschein? 
Nachdem der Leistungserbringer nun vollständig hinterlegt ist, muss zunächst die falsch übermittelte Abrechnung zurückgesetzt werden. Melde dich dafür einmal beim Support. Sobald dort die Abrechnung storniert wurde, haben die versendeten Verordnungen wieder den Status "abgeschlossen" und können erneut versendet werden. Nun wird nachdem Versand der Sendungsbegleitschein zum herunterladen zur Verfügung gestellt. Dieser kann jederzeit ausgedruckt mit zusammen mit den Originalverordnung an den Abrechnungsdienstleister versendet werden. 
 
 
 
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