📥 Du erhältst eine Verordnung von deinem Abrechnungshaus zurück
💡Einzelne Verordnungen können nicht aus einer bestehenden Abrechnung herausgelöst werden.
Wenn du die Originalverordnungen von deinem Abrechnungsdienstleister zurückerhalten hast, lade sie bitte erneut in thevea hoch und reiche sie mit der nächsten Abrechnung wieder ein.
Sollte beim Hinzufügen der Behandlungsdaten ein Hinweis zur Parallelbehandlung erscheinen, kannst du diesen einfach ignorieren und auf „Trotzdem hinzufügen“ klicken.
❗Die alte Verordnung kann nicht aus dem System gelöscht werden. Der Datensatz wurde bereits übermittelt, daher sind keine Änderungen mehr möglich.
✖️ Du erhältst eine Absetzung von einem Kostenträger
Wenn die Korrektur direkt von einem Kostenträger kommt, reiche diese bitte direkt bei deinem Abrechnungsdienstleister ein.
Eine erneute Abrechnung über thevea ist in diesem Fall nicht möglich. Solltest du hierzu weitere Unterstützung benötigen, dann wende dich direkt an den Kundenservice deines Abrechnungshauses.
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