Wie gehe ich mit einer Verordnung um, die ich nach der Abrechnung wieder zurück bekomme?

Rückschicker vom Abrechnungshaus:

Bei einem Rückschicker durch dein Abrechnungshaus, wird dir deine Verordnung zurück geschickt, bevor sie weiter zu den Krankenkassen geleitet wird, so hast du die Möglichkeit die Verordnung vorab zu korrigieren und bei deiner nächsten Abrechnung wieder einzureichen. 

So gehst du mit der Verordnung in thevea um:

  • Nutze die Scan App um die Verordnung erneut einzulesen 
  • Trage alle fehlenden Daten ein 
  • Schließe die Verordnung ab 
  • Sende sie gemeinsam mit deiner nächsten Abrechnung erneut an dein Abrechnungshaus

Korrektur/Absetzung durch die Krankenkasse: 

Solltest du eine Absetzung der Krankenkasse bspw. aufgrund einer fehlenden Unterschrift erhalten, bekommst du zusätzlich ein Schreiben der Krankenkasse zugeschickt, befolge bitte alle Schritte die auf dem Schreiben gefordert werden und lege gegebenenfalls einen Widerspruch ein.

Korrekturen werden ohne thevea bearbeitet und direkt mit deinem Abrechnungshaus geregelt.

Solltest du hierzu weitere Unterstützung benötigen, dann wende dich direkt an den Kundenservice deines Abrechnungshauses. 

 

 

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