Es kann immer mal vorkommen, dass eine bereits abgerechnete Verordnung nachträglich korrigiert werden muss. Dabei gibt es verschiedene Situationen, die unterschiedlich behandelt werden:
🗃️ Die Abrechnung in thevea wurde erstellt, aber die Originalverordnungen liegen noch vor
Du hast die Abrechnung in thevea bereits erstellt und bemerkst kurz danach, dass du noch etwas ändern musst?
Kein Problem! Solange alle Originalverordnungen der Abrechnung noch bei dir sind, können wir die Abrechnung stornieren.
Nach der Stornierung befinden sich alle Rezepte wieder im Status „Abgeschlossen“ und können erneut bearbeitet werden.
Sobald alle Korrekturen vorgenommen wurden, kannst du die Abrechnung einfach neu erstellen und die Originale anschließend versenden.
📨 Die Abrechnung in thevea wurde erstellt und die Originalverordnungen sind bereits verschickt
Sind die Originalverordnungen – ganz oder teilweise – bereits per Post verschickt, kann die Abrechnung nicht mehr storniert oder bearbeitet werden.
Einzelne Verordnungen lassen sich leider nicht aus einer Abrechnung herausnehmen.
In diesem Fall wende dich bitte an dein Abrechnungshaus und frage nach, ob die betroffenen Verordnungen an dich zurückgesendet werden können.
Sobald du die Originale wieder vorliegen hast, kannst du sie neu und korrekt in thevea eingeben und anschließend erneut abrechnen.
📥 Du erhältst eine Verordnung von deinem Abrechnungshaus zurück
Auch hier gilt: Einzelne Verordnungen können nicht aus einer bestehenden Abrechnung herausgelöst werden.
Wenn du die Originalverordnungen von deinem Abrechnungsdienstleister zurückerhalten hast, lade sie bitte erneut in thevea hoch und reiche sie mit der nächsten Abrechnung wieder ein.
Sollte beim Hinzufügen der Behandlungsdaten ein Hinweis zur Parallelbehandlung erscheinen, kannst du diesen einfach ignorieren und auf „Trotzdem hinzufügen“ klicken.
✖️ Du erhältst eine Absetzung von einem Kostenträger
Wenn die Korrektur direkt von einem Kostenträger kommt, reiche diese bitte direkt bei deinem Abrechnungsdienstleister ein.
Eine erneute Abrechnung über thevea ist in diesem Fall nicht möglich.
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