Es gibt aktuell Verordnungen, die in thevea nicht eingegeben und abgerechnet werden können. Darunter fallen beispielsweise Verordnungen der Bundeswehr, oder Heilfürsorge. Wie du diese Verordnungen trotzdem gesammelt abrechnen kannst, erfährst du im Folgenden.
📑Verordnungen außerhalb von thevea abrechnen
- Erstelle wie gewohnt deine Abrechnung in thevea, mit den Verordnungen, die du digital abrechnen möchtest.
- Lege alle Verordnungen, die du über thevea abgerechnet hast auf Stapel 1.
- Lege alle Verordnungen, die nicht über thevea abgerechnet werden können, auf Stapel 2.
- Drucke den Sendungsbegleitschein aus und ergänze hier die Anzahl von Verordnungen, die auf Stapel 2 liegen, zB "weitere Belege: 4".
- Lege die beiden Stapel aufeinander und trenne sie, zB durch eine Klarsichtfolie, oder ein Papier. Der Sendungsbegleitschein kommt oben auf Stapel 1.
- Verschicke die Sendung wie gewohnt mit der Post an die opta data.
💻Korrekturen mit Originalverordnung
💡Wenn die opta data deine Verordnung zurückschickt, kann das verschiedene Gründe haben. Beispielsweise kann das an einer fehlerhaften Anlage in thevea liegen. Die Gründe dazu bekommst du immer auf einem Korrekturbeleg mitgeschickt. Wenn du die Verordnung von der opta data zurück erhältst, kannst du diese neu in thevea anlegen und abrechnen:
- Gib die Verordnung erneut und mit den korrekten Angaben in thevea ein. Gib ebenfalls alle Behandlungsdaten ein.
- Hinweise zur Parallelbehandlung kannst du dabei ignorieren, da die Abrechnung beim ersten Mal nicht durchgegangen ist.
- Erstelle die Abrechnung in thevea.
- Lege die Verordnung auf den oben genannten Stapel 1.
- Verschicke das Original mit den anderen Verordnungen an die opta data.
🗳️Korrekturen ohne Originalverordnung
💡Solltest du die Originalverordnung nicht zurückbekommen haben, oder eine Absetzung von der Kasse bekommen haben, kann die Verordnung nicht nochmal in thevea eingegeben werden. Die Korrektur muss dann direkt mit der opta data vorgenommen werden. Dazu gehst du folgendermaßen vor:
- Nimm die notwendigen Korrekturen auf der Kopie vor.
- Lege die Kopie/ Dokumente, die benötigt werden, auf oben genannten Stapel 2.
- Verschicke die Sendung an die opta data.
Eine erneute Eingabe in thevea ist ohne Originalverordnung, bzw bei Kürzungen der Krankenkasse nicht möglich.