Eine Einreichung der Verordnungen im Original ist weiterhin notwendig, da dies so von den Kostenträgern gefordert und Rahmenverträgen so vorgeschrieben ist.
📝Was du eintragen musst!
- das Datum der erbrachten Leistung
- die erbrachte Maßnahme, bzw die korrekte Abkürzungen (die gängigen Abkürzungen findest du hier)
- das Kürzel des Leistungserbringers*
- die Unterschrift des Patienten
- das IK des Leistungserbringers
- Stempel/ Unterschrift
*💡Das Kürzel muss nur von Logopäden und Podologen eingetragen werden. Physio- und Ergotherapeuten können dieses Feld nach Anlage 3 im Rahmenvertrag frei lassen.
❌Was du nicht mehr eintragen musst!
Damit das Eintragen der Rückseite schnell in deinen Praxisalltag passt, nehmen wir dir einen Teil der Dokumentation ab. Dies betrifft folgende Bereiche:
- Rechnungsnummer
- Belegnummer
- Positionsnummern
- Preise
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