❗️Dieser Hinweis richtet sich an alle Kunden, die aktuell noch nicht über unsere Schnittstelle abrechnen, aber bereits Verordnungen in thevea anlegen und in der Abrechnung sammeln.
Du rechnest momentan noch über dein bisheriges Abrechnungshaus ab, möchtest aber thevea schon jetzt nutzen, um deine Verordnungen anzulegen, Termine zu planen und Patienten zu verwalten?
Perfekt – so bist du bestens vorbereitet für deine erste echte Abrechnung über thevea!
💡Bitte beachte:
In Fällen, in denen mehr als 500 Verordnungen gesammelt werden, kann es zu technischen Problemen bei der Abrechnung kommen.
Um das zu vermeiden, ist es wichtig, dass du regelmäßig – und bevor sich über 500 Verordnungen angesammelt haben – eine sogenannte Pseudoabrechnung erstellst.
🤔Was bedeutet das?
Du legst in thevea eine Abrechnung an, auch wenn noch kein Abrechnungsdienstleister hinterlegt ist.
Die Daten werden dabei nicht versendet, da aktuell noch keine Schnittstelle besteht.
So stellst du sicher, dass es nicht zu technischen Schwierigkeiten kommt und du gleichzeitig einen besseren Überblick in thevea behältst:
Du siehst jederzeit, welche Verordnungen bereits abgerechnet sind und welche sich noch in Bearbeitung befinden.
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