Was ist bei der Abrechnung mit unseren Abrechnungsdienstleistern zu beachten?

Abrechnung über optadata, Severins und AS Bremen/ Berlin:

Nutze für die Verordnungen, die du in thevea eingegeben hast nach Versenden deiner Abrechnung den thevea Sendungsbegleitschein. Dieser wird automatisch nach Versenden der Abrechnung erstellt. Das Ausfüllen des Codierbelegs pro Verordnung ist nicht mehr notwendig.  Schicke anschließend die originalen Verordnungen inkl. Sendungsbegleitschein an die, auf dem Sendungsbegleitschein angegebene, Adresse.

Verordnungen, die nicht über thevea eingereicht werden können

Aktuell ist die Abrechnung von Kur- und Bundeswehrverordnungen über thevea noch nicht möglich. Solltest du solche Verordnungen mit abrechnen wollen, musst du diese auf dem bekannten Weg abrechnen (Codierbeleg und Sendungsbegleitschein aus dem Online Kundencenter). Trenne diese Belege deutlich von den Verordnungen, die über thevea abgerechnet werden (Umschlage dies Verordnungen zum Beispiel mit dem jeweiligen Sendungsbegleitschein) und schicke diese in einem Briefumschlag an die opta data, bzw an Severins.

Zusatzleistungen AktivService und AktivReport

Solltest du die Zusatzleistung Taxierung und Codierung gebucht haben, ist dieser Service bei der Abrechnung mit thevea nicht weiter notwendig. Sobald du deine erste Abrechnung über thevea eingereicht hast, wird dieser Service automatisch deaktiviert und es werden keine weiteren Kosten mehr berechnet.

Solltest du weitere Zusatzleistungen in Anspruch nehmen, wende dich gerne an unseren Support unter support@thevea.de und wir beraten dich gerne.

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