Wenn du bereits vor deiner ersten Abrechnung mit thevea Verordnungen angelegt hast, die noch über dein vorheriges Abrechnungshaus abgerechnet wurden, befinden sich diese weiterhin in deinem System.
Damit diese alten Verordnungen nicht in deiner ersten Abrechnung mit thevea auftauchen, kannst du dein System vorab bereinigen.
Hier zeigen wir dir zwei Möglichkeiten.
🗑️ Option 1: Verordnungen löschen
Wenn du nur wenige alte Verordnungen im System hast, kannst du diese direkt löschen.
- Gehe in den Bereich >Verordnungen<
- Öffne die gewünschte Verordnung
- Klicke auf >Aktionen<
- Wähle >Löschen<
Die Verordnung wird vollständig aus deinem System entfernt.
💡 Diese Option eignet sich besonders bei wenigen, einzelnen Verordnungen.
📦 Option 2: „Pseudoabrechnung“ durchführen
Wenn du viele alte Verordnungen im System hast, kannst du diese gesammelt bereinigen.
Dabei erstellst du eine Abrechnung, die nicht an ein Abrechnungshaus übermittelt wird.
Schritt 1: Abrechnungsdienstleister anpassen
- Gehe in den Bereich >Verwaltung<
- Öffne den Reiter >Leistungserbringer<
- Klicke auf das Stiftsymbol, um den Leistungserbringer zu bearbeiten
- Wähle als Abrechnungshaus >anderer Abrechnungsdienstleister<
Schritt 2: Abrechnung erstellen
- Erstelle wie gewohnt eine 👉Abrechnung in thevea
- Schließe den Abrechnungsprozess ab
Da kein kooperierender Abrechnungsdienstleister hinterlegt ist, werden die Daten nicht weitergeleitet.
In deiner Abrechnungsübersicht, kannst du genau einsehen, welche Abrechnung an einen Abrechnungsdienstleister gesendet wurde und welche ins "Leere" geschickt wurden.
💡 Die Verordnungen gelten danach als „abgerechnet“ und verschwinden aus deiner offenen Liste.
⚠️ Wichtiger Hinweis
Nach der Bereinigung musst du deinen Abrechnungsdienstleister wieder korrekt einstellen.
- Gehe zurück zu >Verwaltung< → >Leistungserbringer<
- Hinterlege dein richtiges Abrechnungshaus
- Trage deine Abrechnungskundennummer ein
❗ Diese Daten sind notwendig für:
- die digitale Übermittlung deiner Abrechnung
- die Erstellung des Sendungsbegleitscheins
✅ Ergebnis
Du hast dein System erfolgreich von alten Verordnungen bereinigt und kannst mit deiner ersten Abrechnung über thevea starten.
💡 So stellst du sicher, dass nur aktuelle Verordnungen abgerechnet werden.
📖 Das könnte dich außerdem interessieren:
- Wo sehe ich meine versendeten Verordnungen? - klicke hier!
- Wie kann ich meine Abrechnung ausdrucken? - klicke hier!