Die korrekte Dokumentation auf der Rückseite der Verordnung ist essenziell für eine reibungslose Abrechnung und Therapieplanung in der Podologie. Welche Angaben sind erforderlich? Welche Unterbrechungsfristen gelten? Und welche Abkürzungen dürfen verwendet werden? Hier findest du alle wichtigen Informationen.
Erforderliche Angaben auf der Verordnungsrückseite
Um die Verordnung vollständig und korrekt auszufüllen, müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Behandlungsdatum – Das genaue Datum der jeweiligen Behandlung
- Maßnahme – Die durchgeführte podologische Leistung
-
Unterschrift des Versicherten oder gesetzlichen Vertreters – Bestätigung der erbrachten Leistung durch den Patienten oder dessen Vertreter
- Falls durch einen Vertreter unterschrieben: Angabe der Beziehung zum Patienten (z. B. Vater, Mutter, Pflegepersonal)
- Institutionskennzeichen (IK) – Die eindeutige Kennung der Praxis oder des Therapeuten
- Stempel und Unterschrift des Leistungserbringers – Bestätigung der erbrachten Leistung durch den Therapeuten
❗ Wichtig: Ohne diese Angaben kann die Verordnung möglicherweise nicht korrekt abgerechnet werden.
Unterbrechungsfristen
In der Podologie können Behandlungsunterbrechungen bis zu 12 Wochen betragen, ohne dass die Verordnung ihre Gültigkeit verliert. Es wird jedoch empfohlen, eine Begründung anzugeben, wenn die Frequenz um mehr als 2 Tage überschritten wird. Die gängigen Kürzel für die Begründung lauten:
- T = therapeutisch indiziert
- K = Krankheit (Leistungserbringer/Versicherter)
- F = Urlaub/Ferien (Leistungserbringer/Versicherter)
❗ Hinweis: Bei einer Unterbrechung von mehr als 12 Wochen verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
Behandlungsabbruch
Sollte die Behandlung vorzeitig abgebrochen werden, muss dies auf der Verordnungsrückseite dokumentiert werden.
- Datum des Abbruchs im entsprechenden Feld eintragen
- Grund des Abbruchs angeben
Diese Dokumentation stellt sicher, dass bereits erbrachte Leistungen korrekt erfasst und abgerechnet werden können.
Erlaubte Abkürzungen
In der Podologie dürfen auf der Verordnungsrückseite folgende gängige Abkürzungen verwendet werden:
Maßnahme | Abkürzung |
---|---|
Podologische Behandlung klein | Pod. Beh. kl. |
Podologische Behandlung groß | Pod. Beh. gr. |
Podologische Befundung | Pod. Befundung |
Eingangsbefundung | Eingangsbef. |
Erstbefundung klein | Erstbef. kl. |
Erstbefundung groß | Erstbef. gr. |
Anpassung einer Nagelkorrekturspange | Anpassung |
Fertigung einer Nagelkorrekturspange | Fertigung |
Vorbereitung einteilige Nagelkorrekturspange | Vorbereitung einteilig |
Vorbereitung mehrteilige Nagelkorrekturspange | Vorbereitung mehrt. |
Nachregulierung der Nagelkorrekturspange | Nachregulierung |
Kontrolle der Nagelkorrekturspange | Kontrolle |
Abschluss der Nagelkorrekturspangenbehandlung | Abschluss |
Hausbesuch groß/ klein | HB gr./ HB kl. |
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