In der Podologischen Therapie ist die Diagnose nicht nur „Begründung fürs Rezept“, sondern Basis für Indikation, Therapieziel und die Belastbarkeit deiner Patient:innen. Die Verordnung muss deshalb eine therapierelevante Diagnose enthalten, entweder als ICD-10-Code oder im Klartext.
Gleichzeitig gilt: Für dieselbe versicherte Person darfst du nicht parallel mehrere Verordnungen mit demselben Heilmittel und demselben Therapieziel innerhalb derselben Diagnosegruppe abrechnen. Das soll Doppelversorgungen und Absetzungen verhindern. Behandlungen bei unterschiedlichen Lokalisationen sind natürlich in Ordnung.
🧷 Diagnosegruppen DF, NF und QF – kurze Einordnung
Die Diagnosegruppe auf der Heilmittelverordnung muss zu der therapierelevanten Diagnose passen:
DF: diabetisches Fußsyndrom mit Neuropathie, mit oder ohne Angiopathie, im Stadium Wagner 0
NF: krankhafte Schädigungen als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie
QF: Schädigungen als Folge eines Querschnittsyndroms oder einer Querschnittlähmung
Die therapierelevante Diagnose darf als ICD-10-Code, als ICD-10-Klartext oder als Freitext angegeben sein. Wichtig ist, dass aus der Formulierung klar hervorgeht, dass es sich um eine der oben beschriebenen Situationen handelt.
📊 Abrechnungsfähige ICD-10-Codes je Diagnosegruppe
Die folgende Tabelle zeigt dir die Liste der abrechnungsfähigen ICD-10-Codes, geordnet nach Diagnosegruppe:
| Diagnosegruppe | Bedeutung laut Richtlinie | Abrechnungsfähige ICD-10-Codes |
|---|---|---|
| DF (diabetischer Fuß) | Diabetisches Fußsyndrom mit Neuropathie mit oder ohne Angiopathie, Stadium Wagner 0 | E10.74, E10.75, E11.74, E11.75, E12.74, E12.75, E13.75, E14.74, E14.75, G63.2 |
| NF (neuropathischer Fuß) | Schädigungen als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie | G60.0, G60.1, G60.2, G60.3, G60.8, G60.9, G61.1, G61.8, G61.9, G62.0, G62.1, G62.2, G62.8, G62.80–88 , G62.9, G63.0–6 (ohne G63.2), G63.8, G64 |
| QF (Fußschädigung bei Querschnitt) | Schädigungen als Folge eines Querschnittsyndroms oder einer Querschnittlähmung | G82.00–82.03, 82.09; G82.10–82.13, 82.19; G82.20–82.23, 82.29; G82.30–82.33, 82.39; G82.40–82.43, 82.49; G82.50–82.53, 82.59; G82.60–82.67, 82.69 |
Steht einer dieser Codes auf der Verordnung und passt die Diagnosegruppe dazu, ist die Voraussetzung für eine abrechnungsfähige podologische Therapie erfüllt – die weiteren Vorgaben aus Vertrag und Heilmittelrichtlinie natürlich vorausgesetzt.
🧾 Therapierelevante Diagnose – was bedeutet das?
In den offiziellen Vorgaben wird klar geregelt, wie die therapierelevante Diagnose angegeben werden kann:
Die therapierelevante Diagnose muss als ICD-10-Schlüssel und/oder als Klartext angegeben sein.
Der ICD-10-Klartext kann ergänzt oder komplett durch einen Freitext ersetzt werden.
Ist ein „anderer“ oder unpassender ICD-10-Code eingetragen, muss die therapierelevante Diagnose ausgeschrieben sein.
Beispiele aus den Vorgaben:
Beim diabetischen Fußsyndrom ist ein ICD-10-Code therapierelevant, der die diabetische Neuropathie mit oder ohne Angiopathie im Stadium Wagner 0 beschreibt oder dies im Klartext formuliert. Es genügt, wenn entweder das diabetische Fußsyndrom oder die diabetische Neuropathie genannt ist, da beide sich gegenseitig einschließen. Abrechenbar sind alle ICD-10-Codes, die eines der beiden Merkmale enthalten
Beim neuropathischen Fuß muss klar werden, dass die Schädigungen Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie sind – auch das kann im Klartext stehen. Therapierelevant sind alle ICD-10-Codes, die eine solche Neuropathie ausweisen. Eine zusätzliche Lokalisation kann notwendig sein, sie ergibt sich jedoch oft bereits aus der Grunderkrankung, wenn diese eindeutig die unteren Extremitäten betrifft.
Beim Querschnitt-Fußsyndrom muss erkennbar sein, dass die Schädigungen Folge eines Querschnittsyndroms bzw. einer Querschnittlähmung sind. Therapierelevant sind ICD-10-Codes, die entweder das Querschnittsyndrom selbst oder eine sensible bzw. sensomotorische Neuropathie als Folge des Querschnittsyndroms darstellen.
Kurz: Entscheidend ist, dass Diagnosegruppe und therapierelevante Diagnose fachlich zusammenpassen, egal ob über Code, Klartext oder eine Kombination.
💻 Was bedeutet der Haken in thevea „therapierelevante Diagnose ist als Klartext angegeben“?
In thevea kannst du bei podologischen Verordnungen den Haken „therapierelevante Diagnose ist als Klartext angegeben“ setzen. Dieser Haken bezieht sich genau auf die oben beschriebenen Regelungen zu Klartextdiagnosen.
Du solltest ihn nur setzen, wenn:
auf der Verordnung kein ICD-10-Code aus der oben genannten Liste steht
aberdie therapierelevante Diagnose im Klartext so formuliert ist, dass eindeutig ein DF-, NF- oder QF-Fall vorliegt (z. B. Beschreibung eines diabetischen Fußsyndroms im Wagner-Stadium 0 mit Neuropathie oder eines neuropathischen Fußes nach Querschnittsyndrom).
In diesen Fällen erfüllt die Verordnung trotzdem die formalen Anforderungen, weil die Richtlinie ausdrücklich erlaubt, die therapierelevante Diagnose als Klartext oder Freitext anzugeben.
Du solltest den Haken nicht setzen, wenn:
die Klartextdiagnose keinen Bezug zu DF, NF oder QF erkennen lässt oder
unklar bleibt, ob überhaupt eine therapierelevante Neuropathie bzw. ein Querschnittsyndrom vorliegt.
Dann ist die Diagnose fachlich nicht eindeutig therapierelevant – hier sollte die verordnende Praxis die Verordnung prüfen und gegebenenfalls korrigieren.
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