Grundsätze der Nagelspangenbehandlung
Die Nagelspangenbehandlung ist ausschließlich für die Therapie des Unguis incarnatus – also des eingewachsenen Zehennagels – mit dem ICD-10-Code L60.0 in den Stadien 1, 2 oder 3 verordnungsfähig. Sie ist damit ein klar definierter Bestandteil des Heilmittelkatalogs und darf nur bei dieser Diagnosegruppe eingesetzt werden.
Diagnosegruppe |
Heilmittel |
Höchstmenge je Verordnung |
Orientierende Behandlungsmenge |
Frequenzempfehlung |
|---|---|---|---|---|
UI 1 (Stadium 1) |
Nagelspangenbehandlung |
bis zu 8 je Verordnung |
bis zu 8 Einheiten |
nach Bedarf* |
UI 2 (Stadium 2 oder 3) |
Nagelspangenbehandlung |
bis zu 4 je Verordnung |
bis zu 8 Einheiten |
nach Bedarf*
|
* Die auf der Verordnung angegebene Therapiefrequenz gilt lediglich als Empfehlung. Du kannst im therapeutischen Ermessen davon abweichen, ohne Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt halten zu müssen. Eine Anpassung oder Korrektur der Verordnung ist dafür nicht notwendig.
🕐Übergangsphase bis 30.09.2025
Bis einschließlich 30.09.2025 gelten die hier beschriebenen Spangen-Leistungen.
Entscheidend ist das Ausstellungsdatum der Verordnung.
🩺 Wie kann ich die Erstbefundung und die erste Behandlung an einem Tag hinzufügen?
Die Erstbefundung und die Nagelspangenbehandlung dürfen am selben Tag stattfinden. Wichtig ist, dass du beide Leistungen als zwei separate Einträge dokumentierst ,also zuerst die Befundung, danach die Behandlung. So stellst du sicher, dass die Abrechnung korrekt und nachvollziehbar bleibt.
🧾 Welche Maßnahmen gelten nicht als Behandlungseinheiten?
Einige Leistungen werden nicht als verordnete Behandlungseinheiten gezählt. Dazu gehören:
Kontrolle der Passgenauigkeit
Fertigung einer Nagelkorrekturspange
Therapiebericht (nur bei UI 2), nur wenn dieser vom Arzt verordnet wurde
🔄 Was passiert, wenn das Modell während der Behandlung gewechselt wird?
Ein Modellwechsel kann bei Bedarf jederzeit durch dich als Therapeut:in vorgenommen werden. Er sollte in der Dokumentation kurz begründet und auf der Verordnung vermerkt werden – z. B. bei geänderter Nagelform oder unzureichender Wirksamkeit der bisherigen Spange.
💶 Wie wird die Zuzahlung berechnet?
Da sich der tatsächliche Behandlungsumfang oft erst im Verlauf zeigt, sollte die Zuzahlung erst am Ende der Verordnung erfolgen.
thevea berechnet den Betrag automatisch, sobald die Verordnung abgeschlossen wird.
Alternativ kannst du bei Bedarf den Zuzahlungsrechner nutzen, um den Betrag vorab zu prüfen.
🧾 Welche Spangen darf ich nutzen?
Es dürfen ausschließlich medizinische Spangen verwendet werden – keine BS-Spangen.
Achte darauf, dass auf der Verpackung ein MD-Kennzeichen (Medical Device) vorhanden ist, welches bestätigt, dass es sich um ein Medizinprodukt handelt.
📝 Wie trage ich die Leistungen auf der Original-Verordnung ein?
Die Leistungen müssen auf der Rückseite nicht ausgeschrieben werden. Es genügt, den passenden Begriff oder ein Kürzel einzutragen.
Erstbefundung klein
Erstbefundung groß
Anpassung einteilig
Anpassung mehrteilig
Anpassung Ross-Fraser
Nachregulierung Ross-Fraser
Kontrolle
Abschluss
Eine Ausfüllhilfe für die Originalverordnung findest du 👉hier.
👀 Wie oft können Kontrolltermine durchgeführt werden?
Bei UI 2 ist nach der ersten Anpassung eine Kontrolle verpflichtend.
Weitere Kontrollen erfolgen nach therapeutischem Ermessen, aber nicht nach jedem Termin.
Bei einer 8er-Verordnung sind maximal 6 Kontrolltermine vorgesehen.
📄 Wie gebe ich die Anpassung korrekt an?
Die Anpassung einer Nagelkorrekturspange zählt immer als eine Behandlungseinheit, auch wenn sie sich über zwei Termine erstreckt. Sie wird auf der Verordnung also nur einmal bestätigt, und zwar nach dem zweiten Termin, wenn die Spange tatsächlich angepasst wurde.
Der erste Termin – etwa zur Abdrucknahme – wird nicht dokumentiert und auch nicht in thevea hinzugefügt, da die eigentliche Anpassung erst nach Fertigstellung erfolgt.
📝 Muss ich einen Therapiebericht bei UI2 schreiben?
Ein Therapiebericht ist nur dann verpflichtend, wenn er vom Arzt ausdrücklich verordnet wurde.
Bei UI2 ist allerdings die Fotodokumentation verpflichtend. Deshalb ist es sinnvoll, mit der verordnenden Praxis Rücksprache zu halten, damit der Bericht offiziell angefordert wird.
Warum?
Wenn du sowieso die Dokumentation erstellen musst und eine kurze Rückmeldung an die Praxis erfolgt, kannst du für den Therapiebericht auch die entsprechende Vergütung abrechnen und solltest das aus wirtschaftlicher Sicht auch tun.
Auch wenn insgesamt mehr Termine stattfinden (z. B. 11 Termine), zählt nur die Zahl der Behandlungseinheiten – Fertigung und Kontrollen werden dabei nicht mitgezählt.
So könnte ein möglicher Verlauf mit einer Ross Fraser Spange aussehen:
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