Sollte dein Patient von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sein, musst du dies in thevea hinterlegen.
Sobald du eine Verordnung anlegst und das Kreuz bei >Zuzahlungsfrei< setzt, wirst um die Eingabe der Befreiung gebeten.
Zuzahlung in der Verordnungsanlage hinzufügen:
Gib hier das Datum ein, welches auf dem Befreiungsausweis steht. Wenn noch keiner vorliegt, kannst du auch das Ausstellungsdatum der Verordnung nehmen, damit die gesamte Dauer berücksichtigt wird.
Klicke nun auf >Änderungen speichern<
Nachträglich eine Befreiung hinterlegen:
Wenn du nach Anlage der Verordnung die Befreiung hinterlegen möchtest, kannst du das in der Patientenverwaltung oder in der Verordnungsübersicht tun. Gehe dafür in die Verordnungsübersicht indem du oben auf den Reiter >Verordnung< klickst.
Klicke unter >Aktionen< auf das 3-Punkte Menü
Anschließend wähle >Zuzahlungsbefreiungen<
Nun öffnet sich das Fenster zur Datumseingabe (siehe Zuzahlung direkt bei der Verordnungsanlage hinzufügen)
Zuzahlungsbefreiung löschen
Führe die Schritte 3&4 durch.
Klicke auf das Papierkorbsymbol um die Zuzahlungsbefreiung zu löschen
und speichere die Eingabe
Wenn der Arzt das Kreuz der Zuzahlungsbefreiung falsch gesetzt hat, bedarf es hier keiner Änderung/Korrektur durch den Arzt oder den Leistungserbringer.
Sollte fälschlicherweise eine Zuzahlungspflicht angegeben sein, lege am besten eine Kopie des Befreiungsausweises der Abrechnung bei.
Sofern auf der Verordnung die Angabe zum Status fehlt, gilt grundsätzlich die Zuzahlungspflicht.