Wenn eine Verordnung angelegt und gespeichert wurde, kann diese nochmal im Nachgang bearbeiten werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Verordnung nicht versendet wurde und die Änderungen mit der Originalverordnung übereinstimmen.
✏️Wie kann ich eine Verordnung bearbeiten?
- Wenn die Verordnung im Status "in Bearbeitung" ist, klicke oberhalb der Verordnung auf den Pfeil nach unten und wähle "bearbeiten" aus.
- Sollte die Verordnung bereits abgeschlossen sein, musst du zunächst den Status wieder zurück auf "in Behandlung" setzen und dann wie oben beschrieben vorgehen.
- Nach dem du deine Änderung vorgenommen hast, klicke anschließend auf "Änderungen speichern".
❗️Bitte beachte, dass Änderungen ein Löschen der Behandlungsdaten mit sich führt!
👀Wo kann ich das Foto einer Verordnung nochmal einsehen?
Wenn du eine Verordnung über die Fotofunktion aufgenommen hast, kannst du das Originalfoto jederzeit erneut ansehen.
Das ist besonders hilfreich, wenn die Papierverordnung verloren gegangen ist oder du eine Angabe nachprüfen möchtest.
🔍 So kannst du das Foto einsehen:
Öffne die entsprechende Verordnung in thevea.
Klicke auf den Reiter „Hinweise“.
Unter Anhänge findest du den Scan der Verordnung.
Mit einem Klick kannst du das Foto öffnen und ansehen.
Wenn du den Scan ausdrucken möchtest, drücke einfach
Strg + P.
💡 In den Anhängen kannst du auch weitere Dokumente hochladen – z. B.
ein Foto der Rückseite der Verordnung,
den Nachweis der Zuzahlungsbefreiung oder
andere wichtige Unterlagen.
Eine ausführliche Anleitung dazu findest du hier.
❗️Wenn die Verordnung über den Barcode aufgenommen wurde, ist kein Foto der Verordnung verfügbar.
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