📢Podologen und Logopäden aufgepasst!
Das Muster der BG Verordnung gilt nur für Physiotherapie und Ergotherapie. Daher kann das Muster nicht ausgewählt werden, wenn die Leistungserbringer ausschließlich der Logopädie oder Podologie angehören.
Für die beiden Heilmittelbereiche gibt es aktuell keine gültigen Verträge mit den Berufsgenossenschaften und somit auch keine Leistungsziffern, die wir abrechnen können.
Sollte die Berufsgenossenschaft die Verordnung dennoch genehmigen, muss diese außerhalb von thevea abgerechnet werden.
🚶♀️Vorgehen
Lege die BG Verordnung dazu getrennt von den anderen Verordnungen mit in die Abrechnung. Am besten umschlägst du die Verordnung mit einem Papier und trennst so die Verordnungen voneinandner.
Für alle Details rund um dein Abrechnungshaus wendest du dich am besten an deinen Abrechnungsdienstleister.
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