Das Duplizieren von Verordnungen spart dir Zeit, wenn du ähnliche Verordnungen erneut anlegen möchtest, zum Beispiel bei Folgeverordnungen oder Verordnungsarten, die nicht über die Scan App erfasst werden können.
❗Prüfe die neue Verordnung vor dem Speichern immer sorgfältig und gleiche sie mit der Originalverordnung ab. Insbesondere Versicherungsdaten oder andere verordnungsrelevante Angaben können sich zwischenzeitlich geändert haben und sollten kontrolliert werden.
📋 Wann ist das Duplizieren sinnvoll?
Die Funktion eignet sich besonders für:
- Folgeverordnungen
- 🦷 Zahnärztliche Verordnungen
- 🛡️ BG-Verordnungen
- 💳 Privatverordnungen
So musst du wiederkehrende Daten nicht erneut eingeben und kannst neue Verordnungen mit wenigen Klicks erstellen.
📝 So duplizierst du eine Verordnung
Du kannst eine Verordnung auf zwei Arten duplizieren:
📋 Über die Verordnungsübersicht
- Öffne die Verordnungsübersicht.
- Klicke rechts neben der gewünschten Verordnung auf das Menü mit den drei Punkten (⋮).
- Wähle >Duplizieren< aus.
📄 Über die geöffnete Verordnung
- Öffne die gewünschte Verordnung.
- Klicke rechts neben >Behandlungsdaten< auf den kleinen Pfeil (⌄).
- Wähle >Duplizieren< aus.
📄 Welche Daten werden übernommen?
Beim Duplizieren werden alle Angaben der ursprünglichen Verordnung übernommen. Dazu gehören unter anderem:
- 👤 Patienten- und Versicherungsdaten
- 🩺 Diagnose, Diagnosegruppe und Leitsymptomatik
- 💊 Heilmittel und ergänzende Heilmittel
- 📅 Therapiefrequenz, Hausbesuch, Therapiebericht sowie weitere Verordnungsangaben
Das Verordnungsdatum wird nicht übernommen und muss für die neue Verordnung neu eingetragen werden.
💡 Gut zu wissen
Die Funktion ergänzt die Scan App ideal: Während sich GKV-Verordnungen mit Muster 13 weiterhin bequem einscannen lassen, kannst du Zahnarzt-, BG- und Privatverordnungen sowie Folgeverordnungen jetzt besonders schnell auf Basis einer bestehenden Verordnung anlegen.
Beim Duplizieren wird eine neue, eigenständige Verordnung erstellt. Die ursprüngliche Verordnung bleibt unverändert bestehen und kann jederzeit weiterhin bearbeitet oder eingesehen werden.
Nach dem Duplizieren kannst du die neue Verordnung wie gewohnt bearbeiten und alle Angaben anpassen.
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