Abschluss einer GKV Verordnung
- Klicke dazu auf >Verordnung abschließen<.
- Solltest du einen Therapiebericht erstellt haben, wird hier die Übermittlungsgebühr für den "kleinen Bericht" automatisch hinzugefügt. Solltest du den Bericht nicht über thevea erstellt haben, wird dieser natürlich trotzdem vergütet.
- Du kannst beim Abschluss der Verordnung noch eine Zuzahlungsrechnung oder -Quittung erstellen.
- Solltest du die Zuzahlung nicht selbst einnehmen, kannst du die Rechnungsstellung an dieser Stelle an deinen Abrechnungsdienstleister abtreten.
- Wenn bereits eine erfolglose Mahnung für eine Zuzahlungsrechnung erfolgt ist, klicke auf >keine Zuzahlung trotz schriftlicher Aufforderung<.
- Klicke nun auf >Verordnung abschließen<.
- Die Verordnung hat nun den Status "Abgeschlossen" und ist bereit für die Abrechnung. Solltest du doch noch Änderungen vornehmen wollen, musst die Verordnung zunächst wieder auf >in Behandlung< gesetzt werden.
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