Nicht jede logopädische Behandlung kann von Zahnärzt:innen verordnet werden. Welche Diagnosen verordnungsfähig sind und welche Leistungen dabei erbracht werden dürfen, regelt der Heilmittelkatalog Zahnärzte.
Für jede Diagnosegruppe sind unter anderem die Leitsymptomatik, die verordnungsfähigen Heilmittel, die Höchstmenge je Verordnung sowie die empfohlene Behandlungsfrequenz festgelegt. In diesem Artikel findest du alle drei Diagnosegruppen der zahnärztlichen Logopädie übersichtlich zusammengefasst und einfach erklärt.
1.Maßnahmen der Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
🗣️1.1 Störungen des Sprechens
| Diagnosegruppe | Leitsymptomatik | Heilmittel | Verordnungsmenge |
|
SPZ Störungen des Sprechens z. B. bei/nach • Mund-, Kieferanomalien (z. B. offenem Biss, Sigmatismus interdentalis, Sigmatismus addentalis) • orthognathen Operationen • tumorchirurgischen Eingriffen oder strahlentherapeutischer Behandlung im Zahn-, Mund- und Kieferbereich • Anomalien der Zahnstellung, Fehlbildungen des Kiefers, fehlerhafter Lagebeziehung der Kiefer zueinander sowie Fehlfunktion bzw. Größe der Zunge |
Störungen • der Lautbildung im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich • des orofazialen Muskelgleichgewichts |
• Sprech- und Sprachtherapie 30 Minuten • Sprech- und Sprachtherapie 45 Minuten • Sprech- und Sprachtherapie 60 Minuten Je nach konkretem Schädigungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten. |
Höchstmenge je Verordnung • bis zu 10 Behandlungseinheiten Orientierende Behandlungsmenge • bis zu 30 Behandlungseinheiten Frequenzempfehlung • 1 bis 3 Behandlungen pro Woche |
🥣1.2 Störungen des oralen Schluckakts
| Diagnosegruppe | Leitsymptomatik | Heilmittel | Verordnungsmenge |
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SCZ Störungen des oralen Schluckakts z. B. bei/nach • Traumata im Zahn-, Mund- und Kieferbereich • Tumoroperationen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich • orthognathen Operationen • operativer Versorgung von Lippen-Kiefer-Gaumenspalten • Zungenfehlfunktion • viszeralem Schlucken |
Störungen in der oralen Phase des Schluckakts (motorisch und sensorisch) |
Schlucktherapie • 30 Minuten • 45 Minuten • 60 Minuten Je nach konkretem Schädigungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten. |
Höchstmenge je Verordnung • bis zu 10 Behandlungseinheiten Orientierende Behandlungsmenge • bis zu 30 Behandlungseinheiten Frequenzempfehlung • 1 bis 3 Behandlungen pro Woche |
😊1.3 Orofaziale Funktionsstörungen
| Diagnosegruppe | Leitsymptomatik | Heilmittel | Verordnungsmenge |
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OFZ Orofaziale Funktionsstörungen z. B. bei/nach • Traumata im Zahn-, Mund- und Kieferbereich • Tumoroperationen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich • orthognathen Operationen • angeborenen cranio- und orofazialen Fehlbildungen • Zahn- und Kieferfehlstellungen während der Wachstumsphase sowie in den in Abschnitt B Nr. 4 Satz 2 und 3 der G-BA-Richtlinie für die Kieferorthopädische Behandlung genannten Ausnahmefällen mit schweren Kieferanomalien, die kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordern |
Störungen der orofazialen Funktion ohne Beeinträchtigung der Artikulation (des Sprechens), z. B. habituelle Mundatmung oder orale Habits | • Sprech- und Sprachtherapie 30 Minuten • Sprech- und Sprachtherapie 45 Minuten • Sprech- und Sprachtherapie 60 Minuten Je nach konkretem Schädigungsbild und Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten. |
Höchstmenge je Verordnung • bis zu 10 Behandlungseinheiten Orientierende Behandlungsmenge • bis zu 30 Behandlungseinheiten Frequenzempfehlung • 1 bis 3 Behandlungen pro Woche |
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