Die Erstdiagnostik und Bedarfsdiagnostik sind wichtige Bestandteile der logopädischen Behandlung. Sie dürfen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur Therapie durchgeführt und abgerechnet werden.
Hier findest du alle wichtigen Regeln im Überblick.
📌 Grundlagen der Diagnostik
In der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie kann Diagnostik ohne gesonderte ärztliche Verordnung durchgeführt werden.
- Diagnostik ist Teil des Verordnungsfalls
- Sie dient als Grundlage für Therapieplanung und Zieldefinition
- Als Behandlungsbeginn gilt entweder die Diagnostik oder die erste Therapieeinheit
❗ Diagnostik und Therapie dürfen nicht am selben Tag stattfinden.
🧾 Erstdiagnostik: Wann ist sie abrechenbar?
Die Erstdiagnostik erfolgt vor Beginn der ersten Therapieeinheit.
- Bei erstmaliger Behandlung in der Praxis
- Auch bei Praxiswechsel innerhalb eines Verordnungsfalls möglich
- Erfolgt einmal pro Verordnungsfall ohne zusätzliche ärztliche Verordnung
Die Erstdiagnostik wird zusätzlich zu den verordneten Einheiten durchgeführt.
Beispiel:
Bei 10 verordneten Einheiten finden insgesamt 11 Termine statt.
Regelbehandlungszeit: 60 Minuten
❗ Erstdiagnostik und erste Therapieeinheit dürfen nicht taggleich erfolgen.
🔄 Bedarfsdiagnostik: Wann ist sie abrechenbar?
Die Bedarfsdiagnostik kann im weiteren Therapieverlauf durchgeführt werden.
- Ab der zweiten Verordnung innerhalb eines Verordnungsfalls
- Nur wenn sie therapeutisch erforderlich ist
- Ohne zusätzliche ärztliche Verordnung möglich
Regelbehandlungszeit: 30 Minuten
❗ Auch hier gilt: Diagnostik und Therapie dürfen nicht am selben Tag stattfinden.
📊 Wie oft darf Diagnostik durchgeführt werden?
Je Kalenderjahr gilt:
- Maximal 2 Einheiten Diagnostik insgesamt
- Möglich sind:
- 1x Erstdiagnostik + 1x Bedarfsdiagnostik
- oder 2x Bedarfsdiagnostik
❗ Mehr als zwei Diagnostikeinheiten pro Jahr sind nicht abrechnungsfähig.
📝 Dokumentation der Diagnostik
Die durchgeführte Diagnostik muss klar dokumentiert werden.
- Eintragung als „Erstdiagnostik“ oder „Bedarfsdiagnostik“
- Dokumentation der Inhalte und Ergebnisse
- Ableitung von Therapiezielen und Behandlungsplanung
📋 Inhalte der Erstdiagnostik
Zur Erstdiagnostik gehören unter anderem:
- Anamnese
- Analyse von Alltagsaktivitäten und Umfeld
- Einschätzung von Motivation und Reaktionsfähigkeit
- Durchführung von Screenings oder Testverfahren
- Auswertung der Untersuchung
- Diagnosestellung
- Festlegung der Therapieziele
- Einordnung in das Entwicklungsprofil
- Aufklärung der Patient:innen oder Bezugspersonen
- Information zum Datenschutz
- ggf. Veranlassung weiterer Untersuchungen
Ziel ist die Grundlage für eine strukturierte und zielgerichtete Therapieplanung.
📋 Inhalte der Bedarfsdiagnostik
Die Bedarfsdiagnostik dient der Anpassung im Therapieverlauf:
- Durchführung weiterer Untersuchungen
- Vergleich mit der Erstdiagnostik
- Überprüfung und Anpassung der Therapieziele
- Einschätzung des Therapieverlaufs
- Ergänzende Diagnostik bei Bedarf
Ziel ist die Weiterentwicklung und Anpassung der Therapie.
📍 Wichtiger Hinweis zur Durchführung
Gemäß Heilmittel-Richtlinie gilt:
- Die erste Einheit muss in Präsenz stattfinden
- Dies gilt auch für Erst- und Bedarfsdiagnostik
💡 Zusammenfassung für den Praxisalltag
- Erstdiagnostik einmal pro Verordnungsfall möglich
- Bedarfsdiagnostik ab der zweiten Verordnung
- Maximal zwei Diagnostikeinheiten pro Jahr
- Diagnostik erfolgt zusätzlich zur Therapie
- Keine Durchführung am selben Tag wie Therapie
👉 Eine korrekte Durchführung und Dokumentation ist entscheidend für die Abrechnung.
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