Zuzahlungen sind gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteile, die Patient:innen für bestimmte Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung selbst tragen müssen. Für Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie ist das im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt.
In thevea kannst du die Zuzahlung natürlich vor der Abrechnung berechnen. Dafür stehen dir zwei Wege zur Verfügung: direkt über die Verordnungsübersicht oder über die Patientenverwaltung.
📄 Zuzahlung berechnen über die Verordnungsübersicht
Öffne oben im Menü den Bereich Verordnungen.
In der Spalte Zuzahlung klickst du bei der gewünschten Verordnung auf Berechnen.
Passe nun ggf. die Angaben an, um die voraussichtliche Zuzahlung zu ermitteln: Ändere bei Bedarf die
Anzahl der Einheiten oder füge Positionen hinzu (z.B. Erstdiagnostik).
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thevea berechnet automatisch den gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungsbetrag:
10 € Verordnungsblattgebühr je Verordnung
plus 10 % des gesamten Verordnungswerts.
Du kannst die berechnete Zuzahlung zunächst speichern und dem Patienten den Betrag mitteilen. So kann er den Eigenanteil beim nächsten Termin begleichen.
Möchte der Patient die Zuzahlung sofort bezahlen, kannst du direkt im Anschluss eine Quittung oder Rechnung erstellen. Wähle dabei auch die Zahlungsmethode aus.
👩⚕️ Zuzahlung berechnen über die Patientenverwaltung
Wenn du dich bereits in der Patientenakte befindest, kannst du die Berechnung auch dort direkt starten.
Öffne den Menüpunkt Patienten.
Suche den gewünschten Patienten und öffne den Eintrag.
Klicke auf den Reiter >Verordnungen<
In der Liste siehst du alle aktiven und abgeschlossenen Verordnungen des Patienten.
Klicke bei der passenden Verordnung auf Berechnen und berechne die Zuzahlung.
📋 Besonderheiten bei Blankoverordnungen
Auch bei Blankoverordnungen hängt die Höhe der Zuzahlung von den durchgeführten Maßnahmen ab. Die Besonderheit dabei: Die Auswahl der Heilmittel steht zu Beginn noch nicht fest und wird im Verlauf der Behandlung durch den Leistungserbringer festgelegt oder angepasst.
Das bedeutet:
Die Berechnung ist erst möglich, wenn alle Maßnahmen mit ihrer Anzahl eingetragen sind und du die Verordnung abschließt.
Die Berechnung findet hier also nicht zu Beginn, sondern beim Abschluss der Verordnung statt.
Zwischenrechnungen sind nicht möglich.
Du kannst aber dem Patienten vorab die mögliche Zuzahlung nennen, indem du unseren Rechner nutzt.
👉 Mehr erfahren: Blankoverordnung Physiotherapie – Berechnung der Zuzahlung
🧾 Zuzahlung korrigieren – wenn sich der Betrag nachträglich ändert
Sollte sich die Zuzahlung nachträglich ändern, zum Beispiel durch eine Preiserhöhung oder eine falsch erfasste Berechnung, kannst du in thevea eine Korrekturquittung oder Korrekturrechnung erstellen.
👉 Mehr erfahren: Wie kann ich eine Korrekturquittung erstellen?
👉 Mehr erfahren: Wie kann ich eine Korrekturrechnung erstellen?
🕒 Was passiert, wenn ich die Zuzahlung vorab nicht berechne?
Wenn du die Zuzahlung vorab nicht berechnest, ist das kein Problem – thevea übernimmt die Berechnung automatisch beim Abschluss der Verordnung. Dabei werden alle relevanten Faktoren berücksichtigt, um den Betrag korrekt zu ermitteln:
Welche Preise zum jeweiligen Behandlungszeitpunkt galten
Welche und wie viele Einheiten mit welchen Positionsnummern tatsächlich durchgeführt wurden
Ob eine Befreiung nur für einen bestimmten Zeitraum vorlag
Oder ob der Patient während der Behandlung volljährig geworden ist
In diesen Fällen splittet thevea die Zuzahlung automatisch und weist sie korrekt zu. So ist die Berechnung immer gesetzeskonform und vollständig.
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