Beim Abschluss einer Verordnung fragt thevea automatisch, was mit der Zuzahlung passieren soll. Hier erfährst du, was die einzelnen Auswahlmöglichkeiten bedeuten und welche davon in deiner Situation die richtige ist.
1️⃣Zuzahlungsrechnung erstellen
Diese Option wählst du, wenn du dem Patienten eine formelle Rechnung über die Zuzahlung ausstellen möchtest. Das bietet sich zum Beispiel an, wenn der Patient die Zuzahlung überweisen möchte.
2️⃣Zuzahlungsquittung erstellen
Wenn die Zuzahlung bereits bar oder per Karte gezahlt wurde und du dem Patienten dafür eine einfache Quittung mitgeben möchtest, bist du hier richtig.
3️⃣Kostenpflichtige Zuzahlungsabrechnung über opta data
Diese Auswahl nutzt du, wenn du das Forderungsmanagement der opta data Finance GmbH in Anspruch nehmen möchtest. Diese gehen in Vorkasse der Zuzahlung und stellen dann die Rechnung an den Patienten. Praktisch bei unzuverlässigen Patienten. Die Auswahl kann ganz flexibel pro Verordnung neu gewählt werden. Achtung: Dabei entstehen Kosten für dich als Praxis – mehr Infos erhältst du direkt bei opta data.
4️⃣Keine Zuzahlung trotz schriftlicher Zahlungsaufforderung
Diese Option ist für Ausnahmefälle gedacht, in denen die Patientin oder der Patient trotz schriftlicher Aufforderung nicht gezahlt hat. In diesem Fall wird eine Rechnung vom Kostenträger an dem Patienten gestellt.
❗Bitte lege die Rechnung und Zahlungsaufforderung der Abrechnung bei.
❗Diese Option darf nicht verwendet werden, wenn die Zuzahlung bereits in der Praxis bezahlt wurde.
5️⃣Einige Praxen wählen die letzte Möglichkeit versehentlich aus, weil sie keine Rechnung oder Quittung mehr erstellen wollen. Wähle in diesem Fall gar keine der Optionen aus und schließe die Verordnung einfach direkt über den Button unten ab. Sonst führt genau das dazu, dass die Krankenkasse eine Rechnung an den Patienten schickt.
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