Die Preissplittung sorgt in thevea dafür, dass Zuzahlungen immer korrekt berechnet werden – auch wenn sich der Zuzahlungsstatus während einer laufenden Behandlung ändert oder eine Verordnung über den Jahreswechsel hinausgeht.
🧮 Was bedeutet Preissplittung?
Bei der Preissplittung wird die Zuzahlung anteilig aufgeteilt. Das heißt: thevea berücksichtigt automatisch, welche Termine zuzahlungspflichtig und welche befreit sind.
Dadurch stimmen am Ende sowohl die Abrechnung als auch die Quittung mit den tatsächlichen Behandlungsdaten überein.
📆 Jahreswechsel
Wenn eine Verordnung über den Jahreswechsel hinausgeht und keine neue Befreiung für das Folgejahr hinterlegt ist, splittet thevea die Zuzahlung automatisch:
Behandlungen bis 31. Dezember gelten als zuzahlungsfrei, wenn im alten Jahr eine Befreiung aktiv war.
Termine ab 1. Januar werden zuzahlungspflichtig, solange keine neue Befreiungsbescheinigung vorliegt. Die Termine werden also berechnet.
👍So musst du nichts manuell anpassen.
🧾 Befreiung während der Behandlung
Ändert sich der Zuzahlungsstatus mitten in einer laufenden Therapie, greift die Preissplittung ebenfalls:
Termine vor dem Befreiungsdatum werden mit Zuzahlung berechnet.
Termine nach dem Befreiungsdatum sind zuzahlungsfrei.
Das gilt auch umgekehrt, also wenn eine Befreiung abläuft und danach wieder Zuzahlungspflicht besteht.
🔀Preislistenwechsel
Sollte es zu einem Wechsel der Preisliste kommen, wird dies ebenfalls in der Zuzahlung mit berücksichtigt. Die Zuzahlung wird vor Behandlungsbeginn anhand des Ausstellungsdatums berechnet. Mögliche Preislistenwechsel während der Behandlung können erst nach Verordnungsabschluss berücksichtigt werden.
💡Sollte im Laufe der Behandlung ein Preislistenwechsel stattfinden, wird die Zuzahlung mit Abschluss der Verordnung anhand der tatsächlichen Behandlungsdaten neu berechnet und eine mögliche Differenz angezeigt.
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