đź’¸ Muss ich die aktuellen Preislisten selbst in thevea hinterlegen?
Die Preise in thevea werden tagesaktuell hinterlegt. So stellen wir sicher, dass du immer mit den aktuellen und korrekten Preisen arbeitest und abrechnen kannst.
❗️Bitte beachte: Dies gilt nur für GKV-Verordnungen.
Privatpreislisten und Selbstzahlerpreise müssen von dir eigenständig angepasst werden.
đź’ˇDie aktuellen Preislisten findest du jederzeit hier zur Einsicht.
📊 Wieso wird bei Verordnungsabschluss eine Differenz angezeigt?
Die Zuzahlung wird zu Beginn der Behandlung anhand des Ausstellungsdatums berechnet.
Wenn während der Behandlung ein Preislistenwechsel erfolgt oder eine Verordnung abgebrochen wird, kann dies erst nach dem Verordnungsabschluss berücksichtigt werden.
Mit Abschluss der Verordnung wird die Zuzahlung daher neu berechnet – auf Basis der tatsächlichen Behandlungsdaten.
So kann eine Differenz entstehen, die dir im System angezeigt wird.
👶 Wieso wird ein Zuzahlungsbetrag angezeigt, obwohl mein Patient minderjährig ist?
Die Zuzahlung wird zunächst auch bei minderjährigen Patienten angezeigt, da das exakte Alter vorab nicht automatisch berücksichtigt wird.
Wird der Patient während der Therapie volljährig, wird die Zuzahlung anteilig berechnet.
Erst mit dem Verordnungsabschluss erfolgt die korrekte Berechnung – entweder:
0 €, wenn der Patient unter 18 bleibt, oder
eine anteilige Zuzahlung, wenn er während der Behandlung volljährig wird.
✉️ Was bedeutet "keine Zuzahlung trotz schriftlicher Aufforderung"?
Beim Verordnungsabschluss kannst du verschiedene Optionen zum Einzug der Zuzahlung wählen.
Die Auswahl „keine Zuzahlung trotz schriftlicher Aufforderung“ verwendest du nur,
wenn du deinen Patienten bereits schriftlich zur Zahlung aufgefordert,
aber keine Zahlung erhalten hast.
In diesem Fall musst du die Zahlungsaufforderung deiner postalischen Abrechnung beilegen.
Dann bekommst du die Zuzahlung von deinem Abrechnungshaus ausgezahlt,
und die Kostenträger übernehmen den Einzug beim Patienten.
❗️Wichtig: Wenn du die Zahlungsaufforderung nicht beilegst,
wird die Zuzahlung nicht ausgezahlt – du bleibst dann selbst für den Einzug verantwortlich.
🏦 Wie lasse ich die Zuzahlung über mein Abrechnungshaus einziehen?
Wenn du möchtest, dass dein Abrechnungshaus die Zuzahlung für dich einzieht,
kannst du das beim Verordnungsabschluss angeben.
Wähle dazu die Option:
„kostenpflichtige Zuzahlungsabrechnung über die opta data Finance GmbH“.
In diesem Fall erhältst du den Zuzahlungsbetrag direkt mit der Auszahlungssumme,
und die opta data ĂĽbernimmt den Einzug beim Patienten.
❗️Diese Option ist kostenpflichtig – die Gebühr wird gemäß deines Abrechnungsvertrags berechnet.
đź“® Warum wird bei meinen Patienten von der Postbeamtenkrankenkasse keine Zuzahlung berechnet?
Patienten, die bei der Postbeamtenkrankenkasse versichert sind,
müssen grundsätzlich keine Zuzahlung leisten.
Daher berechnet thevea fĂĽr diese Patienten automatisch keine Zuzahlung,
und es wird auch kein Betrag angezeigt.
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