Besonders bei Preisanpassungen in der Zuzahlungsberechnung weicht eine bereits ausgestellte Rechnung manchmal vom endgültigen Betrag ab. Mit der Korrekturrechnung in thevea kannst du diese Differenz erfassen und deine Abrechnung transparent korrigieren.
🧾 Korrekturbedarf erkennen
Wenn eine Abweichung besteht, informiert dich thevea automatisch im Abrechnungsprozess.
Beispiel: Der Patient hat bereits eine Rechnung über 30,23 € erhalten, tatsächlich beträgt die Zuzahlung aber 33,12 €. thevea zeigt dir dann die Differenz von 2,89 € an, die nachberechnet werden muss.
⚙️ Korrekturrechnung erstellen
Wähle die Option >Korrekturrechnung erstellen<.
Bestimme die Zahlungsmethode (Bar, Karte oder Überweisung).
thevea erstellt automatisch eine Korrekturrechnung über den Differenzbetrag.
Auch die Korrekturrechnung erhält eine eigene Rechnungsnummer und wird in der Übersicht mit aufgeführt. Öffnest du eine der beiden Rechnungen, kannst du direkt zur dazugehörigen springen.
💡 Hinweise
Die Korrekturrechnung bezieht sich immer nur auf die Differenz zwischen bereits ausgestellter Rechnung und tatsächlicher Abrechnung. Damit bleibt jederzeit transparent, wie sich der Endbetrag zusammensetzt.
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In der Zahlungseingangsübersicht werden sowohl die ursprüngliche Rechnung als auch die Korrekturrechnung einzeln mit den jeweiligen Beträgen aufgelistet.
❗️Die Korrekturrechnung kann nur für zu wenig gezahlte Beträge ausgestellt werden und gilt nur in den Fällen, in denen der Patient noch nachzahlen muss. Eine Gutschrift bei zu viel gezahlten Beträgen ist aktuell noch nicht möglich.
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