Die Blankoverordnung ermöglicht dir als Ergotherapeut:in deutlich mehr Gestaltungsspielraum. Ärzt:innen geben nur die Diagnose vor – du entscheidest selbst über den Therapieplan, die Maßnahmen, die Frequenz und die Dauer der Behandlung. Damit du im Praxisalltag schnell die richtigen Infos findest, haben wir dir hier alle wichtigen Themen rund um die Blankoverordnung Ergotherapie übersichtlich zusammengestellt.
⚠️ Was muss ich bei der Behandlung beachten?
Die Blankoverordnung erlaubt dir, alle ergotherapeutischen Maßnahmen auszuwählen, die für die medizinische Versorgung sinnvoll sind. Die Wahl der Maßnahmen erfolgt nicht mehr durch die Ärztin oder den Arzt, sondern ausschließlich durch dich.
Du legst Anzahl, Zusammensetzung und Dauer der Maßnahmen fest – jeweils begründet durch Befund, Beobachtung und therapeutische Zielsetzung.
Auch die Frequenz und Gesamtdauer der Behandlung planst du selbstständig, orientiert an der individuellen Versorgungssituation der Patient:innen.
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🚦 Das Ampelsystem je Diagnosegruppe
Für die Blankoverordnung Ergotherapie wird ein Ampelsystem genutzt, das dir Orientierung über den typischen Umfang einer Behandlung gibt.
Die Ampel gilt je Diagnosegruppe – bei grünem Bereich bewegen sich deine Maßnahmen im üblichen Rahmen.
Im gelben oder roten Bereich kann eine Fortführung der Therapie trotzdem möglich sein, wenn sie therapeutisch erforderlich ist.
Die Ampel dient ausschließlich der Orientierung, nicht der Begrenzung.
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📋 Eingabe der Blankoverordnung in thevea
In thevea scannst du die Blankoverordnung zunächst wie gewohnt und wählst das passende Verordnungsmuster aus. . Anschließend erfasst du die Behandlungseinheiten und pflegst Anzahl und Kombination der Heilmittel für jedes Behandlungsdatum. Die Anzahl wird je Termin in Zeitintervallen angegeben ; die Spannweite „1–12“ bezieht sich immer auf den einzelnen Behandlungstag. Über das Ampelsystem kannst du den Stand der bisher genutzten Einheiten im Blick behalten.
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📝 Therapieplan, Dokumentation & Bericht
Auf Basis der Blankoverordnung erstellst du eigenverantwortlich den Therapieplan.
Dieser umfasst:
die ergotherapeutischen Ziele
die geplanten Maßnahmen
die Häufigkeit
die Begründung für therapeutische Entscheidungen
Du dokumentierst nachvollziehbar jede Behandlungseinheit. Am Ende der Verordnung erstellst du einen Bericht, der den Therapieverlauf und die Zielerreichung beschreibt.
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📨 Empfangsbestätigung korrekt dokumentieren
Die Empfangsbestätigung muss alle erbrachten Maßnahmen enthalten.
Dazu gehören Datum, angewendete Maßnahmen, Dauer und die Unterschrift der Patient:innen oder Betreuungsperson.
Sie stellt die Grundlage für die spätere Abrechnung dar und muss vollständig sein.
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💶 Vergütung & Abrechnung
Bei der Blankoverordnung erfolgt die Vergütung nicht nach festen Positionen, sondern abhängig vom tatsächlichen Aufwand.
Die Abrechnung basiert auf:
deinem Therapieplan
den durchgeführten Maßnahmen
der dokumentierten Behandlungszeit
Der Gesamtbetrag ergibt sich individuell pro Verordnung und wird nicht vorab festgelegt.
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💰 Berechnung der Zuzahlung
Die Zuzahlung wird – wie bei anderen Heilmittelverordnungen – nach Abschluss der gesamten Verordnung berechnet.
Sie setzt sich zusammen aus dem gesetzlichen Eigenanteil (10 € pro Verordnung + 10 % der Vergütung).
Da die Gesamtvergütung bei der Blankoverordnung erst am Ende feststeht, kann auch die Zuzahlung erst dann berechnet werden.
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