📆Wie lange darf eine Blankoverordnung laufen?
Jede Blankoverordnung ist bis zu 16 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig. Dieser Zeitraum kann, muss aber nicht vollständig genutzt werden. Wenn das Therapieziel vorher erreicht wird, soll die VO vorher beendet und abgerechnet werden. Sollte das Therapieziel nicht eher erreicht werden, dürfen die 16 Wochen ab Ausstellungsdatum voll ausgeschöpft werden – unter Berücksichtigung der Maßnahmen des Ampelsystems. Anschließend ist eine Folge-Blanko-VO möglich.
👉Hier haben wir alles wichtige über die Blankoverordnung zusammengefasst.
🚦Wie funktioniert das Ampelsystem?
Grüne Phase = Summe der genutzten ZI ist medizinisch-therapeutisch sinnvoll und verhältnismäßig. Sie sind in der Regel ausreichend, um das Therapieziel zu erreichen. In dieser Phase erfolgt keine steuernde Maßnahme seitens der GKV.
Gelbe Phase = Summe der ZI kann vom Therapeuten eigenverantwortlich eingesetzt werden, wenn ein individueller Bedarf beim Patienten vorliegt. Bei häufiger Nutzung der gelben Phase kann eine Information durch die Krankenkasse an die Leistungserbringenden erfolgen – mehr passiert hier nicht.
Rote Phase = Summe der ZI kann je nach individuellem Bedarf vom Patienten erforderlich sein und vom Therapeuten eigenverantwortlich eingesetzt werden.
👉Hier findest du alle Details zu dem Ampelsystem.
👩⚕️Welche Diagnosen sind für die Blankoverordnung zugelassen?
Die Blankoverordnung darf für die Diagnosegruppen SB1, PS3 und PS4 verordnet werden. Pro Behandlung kann aus den für die jeweilige Diagnosegruppe vorgegebenen Heilmitteln frei gewählt werden. Ergotherapeuten entscheiden eigenständig, ob die Durchführung als Einzel-, Gruppen-, Parallel- oder telemedizinische Leistung erfolgt. Mehrere Heilmittel pro Termin sind zulässig: Beispielsweise kann eine Behandlung für PS3 und PS4 sowohl eine psychisch-funktionelle Behandlung als auch ein Hirnleistungstraining umfassen.
👉Hier findest du alle Besonderheiten rund um die zulässigen Diagnosen.
🆕Wann und wie oft darf ich eine neue Blankoverordnung anfangen?
Folge-Blankoverordnungen sind möglich – es wurde keine Begrenzung festgelegt. Die ärztliche Ausstellung der Folge-Blankoverordnung darf gemäß dem Ergotherapie-Verband BED e.V. auch vor Ablauf der vorherigen Verordnung erfolgen. Zu beachten ist, dass die nächste Blankoverordnung nicht vor Ablauf der Gültigkeit der vorherigen Verordnung begonnen und gleichzeitig die Beginnfrist der später ausgestellten Verordnung eingehalten wird. Die bekannte Regel, dass überlappende Verordnungen später begonnen werden können, greift hier nicht.
📑Darf ich weitere Verordnungen parallel behandeln?
Parallel-Verordnungen für dieselbe Diagnose sind auch hier nicht erlaubt – weder zwei Blanko-Verordnungen noch eine Blankoverordnungen und eine „normale“ Heilmittelverordnung. Gleichzeitige Blankoverordnungen für eine andere Diagnose und/oder Diagnosegruppe sind wie bekannt möglich. Wichtig ist, dass sich die ersten zwei Stellen des ICD-10-Codes von der bereits vorliegender Verordnung unterscheiden.
Wie fülle ich die Verordnungsrückseite aus?
Unter „Maßnahmen“ wird auch hier das oder die angewandten Heilmittel und ggf. durchgeführte Hausbesuche dokumentiert. In der ersten Zeile muss dafür der Wortlaut des Vertrages genutzt werden. Anschließend dürfen Wiederholungszeichen oder die Kürzel nach GKV-Fragen-Antworten-Katalog eingesetzt werden. Hinter den Heilmitteln wird bei der Blankoverordnung zusätzlich die abgegebene Behandlungszeit in Minuten (Summe der 15-Min-Zeitintervalle) angegeben – das Wort „Minuten“ ist dabei nicht notwendig. Wichtig: Hier wird nur die Therapiezeit genannt – die ZI für Vor- und Nachbereitung werden dabei nicht mitberechnet
👉Hier findest du alle weiteren Informationen dazu.
✍️Wann fordere ich die Zuzahlung vom Patienten an?
Weil der Gesamtpreis der Behandlungen bei Blankoverordnungen aber zu Beginn der Therapie nicht absehbar ist, kann auch die Höhe der voraussichtlichen Zuzahlung nicht exakt bestimmt werden. Darum wird die vollständige Zuzahlung hier erst am Ende der Verordnung berechnet – anders, als es der bekannte Vertrag vorgibt. Dennoch sind Ergotherapeuten weiterhin zur Aufklärung der zu erwartenden Kosten für den Patienten vor Behandlungsbeginn verpflichtet
👉Hier alle weiteren Details dazu.
💡Hier findest du alle Informationen rund um die Blankoverordnung in einem Artikel.
📖 Das könnte dich außerdem interessieren: