Bei der Durchführung einer Blankoverordnung haben Ergotherapeut:innen die Möglichkeit, Heilmittel, Dauer der Behandlungen, Therapiefrequenz und Gesamtdauer der Therapie eigenständig zu bestimmen. Dabei gelten folgende Regeln:
Heilmittel bei der Blankoverordnung
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Pro Behandlung kann aus den für die jeweilige Diagnosegruppe vorgegebenen Heilmitteln frei gewählt werden.
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Ergotherapeut:innen entscheiden eigenständig, ob die Durchführung als Einzel-, Gruppen-, Parallel- oder telemedizinische Leistung erfolgt.
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Mehrere Heilmittel pro Termin sind zulässig: Beispielsweise kann eine Behandlung für PS3 und PS4 sowohl eine psychisch-funktionelle Behandlung als auch ein Hirnleistungstraining umfassen.
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Maximal zwei Schienen dürfen pro Blankoverordnung abgegeben werden.
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Integration in das häusliche Umfeld darf bis zu zweimal pro Blankoverordnung durchgeführt und abgerechnet werden.
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❗ Pro Tag ist weiterhin nur eine Behandlung erlaubt.
Übersicht der Heilmittel pro Diagnosegruppe
Diagnosegruppe | Heilmittel des Katalogs |
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SB1 |
Vorrangige Heilmittel: - Motorisch-funktionelle Behandlung - Motorisch-funktionelle Behandlung mit ergotherapeutischer Schiene - Motorisch-funktionelle Behandlung Gruppe Ergänzendes Heilmittel:- Thermische Anwendungen |
PS3 |
Vorrangige Heilmittel: - Psychisch-funktionelle Behandlung - Psychisch-funktionelle Behandlung Gruppe - Hirnleistungstraining/neuro-psychologisch orientierte Behandlung - Hirnleistungstraining Gruppe |
PS4 |
Vorrangige Heilmittel: - Hirnleistungstraining/neuro-psychologisch orientierte Behandlung - Hirnleistungstraining Gruppe - Psychisch-funktionelle Behandlung - Psychisch-funktionelle Behandlung Gruppe |
Dauer der Behandlungstermine
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Du bestimmst die Dauer jedes einzelnen Termins – sie kann von Termin zu Termin variieren.
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Die neuen Positionsnummern der Blankoverordnung beziehen sich auf 15-Minuten-Zeitintervalle (ZI) je Heilmittel.
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Je nach Behandlungslänge wird die Positionsnummer mehrfach pro Behandlungstermin angesetzt.
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Ein Termin muss mindestens 2 ZI (30 Minuten) und darf maximal 12 ZI (180 Minuten) lang sein.
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Zusätzlich wird ein ZI für Vor- und Nachbereitung pro Behandlungstermin abgerechnet.
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Die Gesamtanzahl aller genutzten ZI wird nach dem Ampelsystem je Diagnosegruppe bewertet.
Therapiefrequenz in der Blankoverordnung
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Innerhalb einer Blankoverordnung kann die Frequenz zwischen den Behandlungen frei gewählt und von Termin zu Termin variiert werden.
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Die Frequenz muss nicht zu Beginn festgelegt oder auf der Verordnung dokumentiert werden.
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Keine Unterbrechungsfristen: Die Therapie kann länger als 14 Tage pausiert werden, ohne dass eine Begründung über Kürzel (K, T oder F) erforderlich ist.
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Auch die „Max.-70-Tage-Unterbrechungsfrist“ entfällt.
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Falls eine längere Pause das Therapieziel gefährdet, sollte die Blankoverordnung beendet und die Ärztin bzw. der Arzt informiert werden. Ein Therapieabbruch muss nicht auf der Verordnung dokumentiert werden.
Gesamtdauer der Therapie
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Eine Blankoverordnung ist bis zu 16 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig.
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Der Zeitraum kann, muss aber nicht vollständig genutzt werden.
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Falls das Therapieziel früher erreicht wird, soll die Verordnung beendet und abgerechnet werden.
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Falls das Therapieziel nicht früher erreicht wird, dürfen die vollen 16 Wochen unter Berücksichtigung des Ampelsystems genutzt werden.
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Danach kann eine Folge-Blankoverordnung ausgestellt werden.
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