Dieser Artikel zeigt dir Schritt für Schritt, wie du eine Blanko Verordnung scannst, die Behandlungsdaten korrekt hinzufügst und was es dabei zu beachten gibt.
📸 Verordnung scannen
- Scanne die Heilmittelverordnung wie gewohnt und stelle sicher, dass alle relevanten Daten lesbar erfasst wurden.
- Wähle bei dem Entwurf das passende Muster der Verordnung aus (z. B. Blanko). Sobald du die Verordnung einmal z.B. als GKV angelegt hast, wird dir diese Auswahl nicht mehr angezeigt.
🧾 Eingabe der Maßnahmen
In thevea wählst du für jede Behandlung die tatsächlich erbrachten ergotherapeutischen Maßnahmen aus und gibst anschließend die Anzahl der benötigten Zeitintervalle (ZI) an. Ein Zeitintervall entspricht immer 15 Minuten therapeutischer Behandlungszeit.
Sobald du eine Maßnahme auswählst, fügt thevea automatisch ein zusätzliches ZI für Vor- und Nachbereitungszeit hinzu. Dieses ZI wird immer angerechnet und zählt zur Gesamtbehandlungsdauer des Termins.
Die Auswahlliste 1–12 steht für die reine Behandlungszeit ohne das automatisch ergänzte Vor-/Nachbereitungs-ZI:
1 ZI = 15 Minuten
2 ZI = 30 Minuten
4 ZI = 60 Minuten
12 ZI = 180 Minuten
Beispiel:
Wählst du 2 ZI aus, erbringt die Behandlung insgesamt 3 ZI (45 Minuten).
So wird deine tatsächliche Arbeitszeit vollständig und korrekt abgebildet.
Natürlich darfst du Maßnahmen auch kombinieren, um das bestmögliche Therapieergebnis zu erzielen.
⏱️ Zeitintervalle in thevea
thevea zählt bei jeder Blankoverordnung automatisch alle eingesetzten Zeitintervalle (ZI) mit. Ein ZI bildet die Grundlage für die Zuordnung im Ampelsystem.
Wenn thevea dir die Zeitintervalle in der Form „5 / 176“ anzeigt, bedeutet das:
links steht die Anzahl der bereits erbrachten ZI
rechts steht der Orientierungswert der Ampel für diese Diagnosegruppe
Die Darstellung erfolgt so:
Grün: ZI liegen im unkritischen Bereich
Beispiel: 5 / 176Gelb: Du näherst dich dem oberen Orientierungswert
Beispiel: 187 / 200Rot: Du überschreitest den Orientierungswert deutlich
Ab diesem Wert erfolgt eine Kürzung von 9 % auf den Preis je Zeitintervall.
Wenn du in den roten Bereich gelangst, zeigt thevea einen deutlichen Hinweis an,
Trotzdem kannst du die Behandlung auf therapeutische Verantwortung weiterhin hinzufügen.
⏱️ Zeitintervalle ohne Ampel
Steht nur eine Zahl ohne Schrägstrich, also z. B.:
5
dann gilt für diese Diagnose langfristiger Heilmittelbedarf oder besonderer Verordnungsbedarf.
In diesen Fällen wird kein Ampel-Orientierungswert angezeigt, weil keine ZI-Grenze gilt.
💶 Abrechnung weiterer Positionsnummern
Bei der Blankoverordnung Ergotherapie können – abhängig von der Versorgungssituation – zusätzliche abrechnungsfähige Positionen angesetzt werden. Die folgenden Leistungen sind vertraglich zulässig und können ergänzend dokumentiert und abgerechnet werden:
Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs (54003)
Kann zu Beginn am Tag der ersten Behandlung durchgeführt und einmal je Blankoverordnung abgerechnet werden.Thermische Anwendung (54341)
Darf einmal pro Behandlungstermin angesetzt werden.Ergotherapeutische temporäre Schiene bis 400 € (54445)
Maximal zweimal je Blankoverordnung abrechenbar.Ergotherapeutische temporäre Schiene über 400 € (54446)
Durchführung erst nach vorliegender Bestätigung des Kostenvoranschlags.Übermittlungsgebühr für den Therapiebericht (59741)
Einmal abrechnungsfähig je Blankoverordnung.-
Hausbesuche
Je Termin einmal abrechnungsfähig:59973 für Hausbesuche im häuslichen Umfeld
59974 für Hausbesuche in sozialen Einrichtungen
🧑🤝🧑 Besonderheit: Beratung zur Integration
Die Beratung zur Integration kann zweimal je Blankoverordnung durchgeführt und abgerechnet werden.
Die Abrechnung erfolgt in Zeitintervallen (ZI):
1 ZI = 15 Minuten
Mindestdauer: 2 ZI (30 Minuten)
Maximaldauer: 12 ZI (180 Minuten)
Zusätzlich darf auch hier ein ZI für Vor- und Nachbereitung angesetzt werden.
Wenn die Beratung nicht telemedizinisch erbracht wird und die Verordnung kein Hausbesuch ist, kann je Termin zusätzlich der Mehraufwand (59972) abgerechnet werden – maximal 2× je Blankoverordnung.
📦 Versorgungsbezogene Pauschale (54503)
Wie oben im Artikel beschrieben, kann die versorgungsbezogene Pauschale einmal je Blankoverordnung berechnet werden.
Sie dient dazu, den besonderen Aufwand bei der Versorgung von Patient:innen mit Blankoverordnung zu refinanzieren. Die genaue Definition ist in der Vergütungsvereinbarung festgelegt.
In thevea wird sie automatisch beim Abschluss der Verordnung hinzugefügt.
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